Dienstzulage für Jahresnorm-Lehrer*innen (1)

gemäß § 59 b (1a) GehG in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache an NMS und MS

Lehrpersonen der Verwendungsgruppen L 2a oder l 2a erhalten an den oben genannten Schulen für die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache eine Dienstzulage, wenn sie im vollem oder überwiegendem Ausmaß der dafür in der Stundentafel verordneten Lehrplans vorgesehenen Anzahl unterrichten.

Die Dienstzulage beträgt für

Pragmatische Lehrerinnen Vertragliche_IL Lehrerinnen Vertragliche_IIL Lehrerinnen
68,40 € monatlich 71,80 € monatlich 818,00 € jährlich wenn sie einen dieser Gegenstände in einer Klasse/Schülerinnengruppe unterrichten.
86,10 € monatlich 90,40 € monatlich 1022,10 € jährlich wenn sie denselben Gegenstand in mehreren Klassen/Schülerinnengruppe oder mehrere dieser Gegenstände in einer Klasse/Schülerinnengruppe oder in mehreren Klassen/Schülerinnengruppen unterrichten.
§ 59b (1a) GehG § 90e (2) VBG § 90q (1a) VBG

Bitte kontrollieren Sie diesbezüglich Ihren Gehaltszettel. Sie können sich bei Fragen jederzeit an uns wenden.

Lehrerinnen im pädagogischen Dienst erhalten diese Zulage nicht, da der zusätzliche Differenzierungsaufwand durch die Fächervergütung im § 22 LVG abgegolten wird.

______________________________________________________________________________________________ (1) pragmatisierte Lehrerinnen und Vertragslehrer*innen mit der Verwendungsgr. L 2a/l 2a