Mittwochsinfo Familienbonus Plus

Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die zu bezahlende Lohnsteuer/Einkommensteuer reduziert und den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2019 ersetzt. Er ist ein monatlicher Absetzbetrag und kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden.

Anspruchsvoraussetzung
ist der Bezug der Familienbeihilfe und steht mit folgenden Beträgen pro Kind zu:
–> max. 1 500 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahre (monatlich höchstens 125 €)
–> max. 500,16 € pro Jahr für jedes Kind über 18 Jahre in Ausbildung (monatlich höchstens 41,68 €)

Sie haben die 2 Möglichkeiten den Familienbonus geltend zu machen:
— 1. Möglichkeit: — Antrag beim Arbeitgeber mit Formular E 30
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf und eine Kopie des Bezuges der Familienbeihilfe an die Personalverrechnung (per Post oder als E-Mail unter )
— 2. Möglichkeit: — Arbeitnehmer*innenveranlagung
>> mittels Beilage L 1k (Homepage BMF), wenn sich die familiären Verhältnisse im Vorjahr nicht geändert haben
>> mittels Beilage L1k-bF, wenn eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus notwendig ist (zB Trennung, Änderung des Wohnsitzstaates des Kindes, …)

WICHTIG:
Bei Abgabe einer Arbeitnehmerinnenveranlagung ist der Familienbonus Plus – auch wenn Sie ihn bereits über die Gehaltsabrechnung beantragt haben – nochmals zu beantragen. Tun Sie dies nicht, droht eine Rückzahlung an das Finanzamt!

Aufteilungsmöglichkeiten
>> Partnerschaft: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €)
>> Getrennt lebend: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €)
90:10 (nur für Kinder unter 10 Jahre), wenn eine Person überwiegend für die Kinderbetreuungskosten (mind. 1 000 € aufkommt) => befristet bis 2021

Kindermehrbetrag
Personen, die Anspruch auf den Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag haben und kaum bzw. gar keine Lohn-/bzw. Einkommensteuer zahlen, erhalten statt dem Familienbonus einen Kindermehrbetrag pro Kind bis zu 250 €.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
Email: