Mi-Info: Schulstornofonds

Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege!
Liebe Frau Direktorin! Lieber Herr Direktor!

7000 Schulveranstaltungen, Sprachkurse und Projektwochen wurden
abgesagt. Ein mit 13 Millionen dotierter Stornofonds ersetzt die Kosten für abgesagte Schulveranstaltungen zu 100 Prozent. Der ÖAD (Österreichische Austauschdienst-Gesellschaft) wickelt die Stornokosten ab. Schulen können sich seit 20. April 2020 an den ÖAD wenden.

Sie finden alle Informationen über den Schulstornofonds unter
https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Schulstornofonds:

  • Der Schulstornofonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG.
  • Ersatzfähig sind Kosten für Beiträge an mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 SchuVV, die vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden.
  • Kostenersatzfähig sind abgesagte Schulveranstaltungen im Zeitraum von 11. März 2020 bis September 2020 (Schuljahresende je nach Bundesland).
  • Es sind bereits Kosten gegenüber dem den Vertragspartner/n angefallen (Entgelt, Entschädigungsbetrag, Storno).
  • Es kann weder eine einvernehmliche Einigung mit dem Vertragspartner (Hotel, Reisebüro etc.) noch eine Verschiebung der Schulveranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt erreicht werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind ab 27. April 2020 12:00 Uhr Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen, landwirtschaftliche Fachschulen des Bundes und die Forstschule. Schulen treten als Sammelantragsteller für die Erziehungsberechtigten auf und reichen einen Antrag für alle stornierten mehrtägigen Veranstaltungen ein.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
Email:  

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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