Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die zu bezahlende Lohnsteuer/Einkommensteuer reduziert und den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2019 ersetzte. Anspruchsvoraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe und steht mit folgenden Beträgen pro Kind zu:
1 500 € für jedes Kind unter 18 Jahre
500 € für jedes Kind über 18 Jahr in Ausbildung
Wahlmöglichkeit
- Möglichkeit: über die Lohnverrechnung ( Formular E 30, Homepage BMF) und eine Kopie des Bezuges an den Dienstgeber senden
- Möglichkeit: Steuererklärung/ ArbeitnehmerInnenveranlagung mittels Formular L 1 und Beilage L 1k (Homepage BMF)
Aufteilungsmöglichkeiten
• Partnerschaft: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €)
• Getrennt lebend: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €) 90:10 (nur für Kinder unter 10 Jahre), wenn eine Person überwiegend für die Kinderbetreuungskosten (mind. 1 000 € aufkommt) => befristet bis 2021
Kindermehrbetrag
Personen, die Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag haben und kaum bzw. gar keine Lohn-/bzw. Einkommensteuer zahlen, erhalten statt dem Familienbonus einen Kindermehrbetrag pro Kind bis zu 250 €.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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