Erlass des BMBWF 2022-0.011.043 vom 7. Jänner 2022
In ganz Österreich findet weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 (Sicherheitsphase) statt.
Grundsätzliches
• Der Schulbetrieb, der Unterricht und, falls am Standort gegeben, die Betreuung finden normal auf Basis der jeweiligen Stundenpläne in Präsenz statt.
• Das bestehende Testsystem bleibt aufrecht. Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
• Alle Schüler*innen werden zwei Mal pro Woche PCR getestet, zusätzlich dazu erfolgt einmal pro Woche ein Antigen-Schnelltest. Geimpfte Lehrkräfte und Verwaltungspersonal können zweimal pro Woche einen PCR durchführen.
• Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCRTests vorzulegen ist.
• In allen Klassen, in denen ein Covid-19-Infektionsfall (PCR-positiv) aufgetreten ist, werden aus Sicherheitsgründen an den folgenden fünf Schultagen Antigen-Schnelltests durchgeführt.
• Treten in einer Klasse zwei oder mehr Infektionsfälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (für fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler*innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests.
• Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schulleitung, Klassenvorstand oder Klassenlehrer/in) ist ausreichend.
• Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich.
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen
Mund-Nasen-Schutz
• Für Schüler*innen in der Primarstufe und Sekundarstufe I gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen) zumindest MNS-Pflicht.
• Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen, mind. einmal stündlich während des Durchlüftens.
• Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen) FFP2-Masken-Pflicht. • KEINE Masken-Pflicht an der Schule im Freien: Aufgrund des bestehenden Testmanagements und der hohen Impfquote in Schulen (kontrolliertes Setting an Schulen) sind Schüler*innen in den Schulhöfen während der Pausen, aber auch bei Bewegung und Sport im Freien vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit. Wird die Maske abgenommen, sollte jedoch möglichst auf Abstand geachtet werden. Bei Gedränge im Schulhof wird ein freiwilliges Tragen der Maske empfohlen.
Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement und bei der Absonderung
• Es gibt keine Unterteilung der Kontaktpersonen mehr in Kategorie I und II. Man spricht nur mehr von Kontaktpersonen. KEINE Kontaktpersonen liegen vor:
− bei „geboosterten“ Personen (3 x geimpft) und 5- bis 11-jährigen Kindern, die zweimal geimpft sind,
− wenn beidseitig Schutzmaßnahmen angewendet worden sind – dies gilt auch für Schulklassen, in denen durchgehend Masken getragen werden. Der Zeitraum für die Absonderung wird auf 10 Tage verkürzt. Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test „freitesten“.
Pädagogik und Schulorganisation
Unterricht
• Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungsfeststellungen sollen auch weiterhin den Gegebenheiten angepasst werden und die pandemiebedingte Belastung der Kinder und Jugendlichen, die regional und schulstandortbezogen zum Teil sehr unterschiedlich ist, Berücksichtigung finden.
• Jene Klassen, die sich auf Grund bestätigter Corona-Fälle in Quarantäne bzw. im Distance Learning befinden, sollen nach Möglichkeit auf digitalem Wege lehrplanmäßigen Unterricht auf Basis der geltenden Stundenpläne absolvieren. Ist dieser Unterricht für die besagten Klassen auf digitalem Wege nicht möglich, so sind die Schüler*innen mit Jänner 2022 Arbeitspaketen auszustatten bzw. über jene Themen, die im Unterricht behandelt worden wären, zu informieren.
Leistungsfeststellungen
• Versäumte Schularbeiten sind dann nachzuholen, wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester (z. B. wegen Quarantäne) versäumt wurden. Schularbeiten sind nicht nachzuholen, sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist und mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe möglich ist.
Förderunterricht
• Zum Ausgleich von Lerndefiziten können weiterhin zusätzliche Unterrichtseinheiten in Form von Förderunterricht, Kleingruppenunterricht oder Teilungen in Gegenständen angeboten werden. Ein besonderer Fokus ist auf Übertritts- und Abschlussklassen zu legen.
Veranstaltungen und Kooperationen
• Elternsprechtage und Tage der offenen Tür sind nur in digitaler Form möglich.
• Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Das Blocken von Unterrichtsstunden zwecks Durchführung von disloziertem Unterricht (zum Beispiel: Eislaufen im Freien) ist möglich.
• Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien können nur mittels digitaler Kommunikation stattfinden.

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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