KLassenforum (SchUG § 63a)

Ein Klassenforum ist für jede Klasse an Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen (die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden) zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft einzurichten.

Zusammensetzung eines Klassenforums:

  • Klassenlehrerin bzw. Klassenvorstand,
  • Erziehungsberechtigte der Schülerinnen der betreffenden Klasse

Vorsitz im Klassenforum:

  • Klassenlehrerin bzw. Klassenvorstand (Schulleiterin kann den Vorsitz übernehmen)

Durchführung des Klassenforums:

  • mindestens einmal pro Schuljahr, innerhalb der 1. bis 8. Schulwoche
  • bei Zusammenlegung bzw. Teilung von Klassen während des Schuljahres
  • bei notwendigen Entscheidungen bzw. Beratungen durch das Klassenforum
  • auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Erziehungsberechtigten bei gleichzeitiger Einbringung eines Antrages zu Entscheidungen bzw. Beratungsfragen
  • Klassenelternvertreter*innen können die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen. Das Einvernehmen mit dem*der Klassenlehrer*in bzw. Klassenvorstand ist herzustellen. Die Übermittlung der Tagesordnung erfolgt gleichzeitig mit der Einberufung.

Wahl eines*r Klassenelternvertreter*in und Stellvertreter*in

  • auf jeden Fall in der Vorschulstufe und in der ersten Schulstufe jeder Schulart
  • Wahl: gleiche unmittelbare und persönliche Wahl, einfache Mehrheit der gültigen Stimmen
  • Der*Die Wahlvorsitzende ist aus den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen der betreffenden Klasse zu wählen (gleiche, unmittelbare und persönliche Wahl, einfache Mehrheit).

Der Elternverein ist berechtigt eine*n Wahlvorsitzende zu nennen und einen Wahlvorschlag zu erstellen. Der*Die Wahlvorsitzende und die Kandidat*innen dürfen nicht dieselben Personen sein.

Wahl:

Werden anlässlich der Wahl des*der Wahlvorsitzenden oder Klassenelternvertreter*in bzw. Stellvertreter*in die meisten Stimmen für zwei oder mehr Kandidat*innen in gleicher Anzahl abgegeben, entscheidet das Los.

Beschlussfähigkeit des Klassenforums

Anwesenheit: Klassenlehrer*in bzw. Klassenvorstand und mindestens zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der Schüler*innen einer Klasse. Beschlussfähigkeit ist auch bei Nichterfüllung dieser Anwesenheitsvoraussetzung gegeben:

eine halbe Stunde nach dem vorgesehenen Beginn (laut Einladung) und

bei Anwesenheit von mindestens einem Erziehungsberechtigten und

Klassenlehrer*in bzw. Klassenvorstand oder Schulleiter*in.

Bei Stimmengleichheit bei Entscheidungen entscheidet die Stimme des*der Klassenlehrer*in bzw. Klassenvorstandes.

Bei Stimmengleichheit bei Beratungen gilt ein Antrag als abgelehnt.

Beschlüsse sind mit unbedingter Mehrheit zu fassen. Bei Widerspruch von Mehrheit und Stimme des*der Klassenlehrer*in bzw. Klassenvorstandes ist der Beschluss auszusetzen und die Materie ans Schulforum zu überweisen.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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