Autor: SLÖ
Parlamentsbeschlüsse zu Deutschförderklassen und Schulschwänzen
Die heutigen Parlamentsbeschlüsse zu Deutschförderklassen und Schulschwänzen sind für Pflichtschulen nicht zielführend.
Wiener Gewerkschaftsfraktion setzt erste Maßnahme: Eine Petition von 2500 besorgten Wiener Lehrer/innen an Minister Faßmann wurde überreicht.
Wien (OTS) – „Die Regierung hat eine Initiative ins Parlament eingebracht, ohne mit den Schulpartnern im Vorfeld darüber Gespräche zu führen. Und so schauen die neuen Projekte auch aus“, erklärt Thomas Bulant, Lehrer, Gewerkschafter und SLÖVorsitzender. „Den vernichtenden Kritiken im Begutachtungsprozess folgte heute beim Expertenhearing eine Absage an die Regierungsprojekte aus sprachwissenschaftlicher und schulorganisatorischer Sicht. Die türkise ÖVP hat aber wie beim Rauchverbot in der Gastronomie mit Mehrheit besiegelt: Nicht die Menschen in den Schulen, sondern der Koalitionspartner FPÖ muss Recht bekommen.“ Thomas Bulant erwartet nun Reaktionen der Elternvereine, der Personalvertretung und Gewerkschaft, die in einer konstruktiven Begutachtung bereits eine Nachdenkpause von einem Jahr gefordert hat.
Als erste Protestmaßnahme übermittelte Karin Medits-Steiner, Personalvertreterin der Wiener Landeslehrer/innen, und Thomas Bulant heute dem Ministerium 2500 Unterschriften Wiener Lehrkräfte. In deren Petition beklagen sie die Streichung von Sprachförderlehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen und interkulturellen Teams. Damit Integration in den besonders
belasteten Klassen der Ballungsräume gelingen könne, seien unter anderem zusätzliche Ressourcen für Integrationsmaß-nahmen und Doppelbesetzungen in Volksschulklassen notwendig. „Durch das neue Sprachfördersystem wird genau das Gegenteil von Integration und Spracherwerb erreicht. Oder wo liegt in Deutschförderklassen mit bis zu 25 Kindern, in der Reduktion des Personals um fast 50 % und in der Stundenkürzung bei Förderkursen eine Effizienzsteigerung?“, fragt Bulant.
Zur Neuregelung des Schulschwänz-Paragraphen meint Bulant: „Wenn Pflichtschüler der Schule ferne bleiben, tun sie das zumeist entschuldigt. Nicht sozial oder psychisch bedingte Schulverweigerer, sondern jene Schüler, die aufgrund günstigerer Flüge und Urlaubsangebote in der Nebensaison, religiöser Feste oder der Verlängerung von Ferien im Unterricht fehlen und im Nachhinein aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt werden, führen die Schulpflicht ad absurdum. Dieses entschuldigte Fehlen war mit den bisherigen Maßnahmen nicht in den Griff zu bekommen. Die nun geplante zwingende Strafanzeige nach drei Tagen unentschuldigter Absenz wird daran nichts ändern. Kopfweh, Zahnschmerzen und Übelkeit werden zunehmen.“ Bulant abschließend: „Wenn ich nun unabhängig von der Ursache nach drei Tagen den Strafantrag stellen muss, ist kein soziales oder psychisches Problem eines Schülers gelöst, mir als Lehrer aber eine bürokratische Mehrarbeit über neun Jahre sicher. Den Schulen wird die bisherige Autonomie genommen, Fristen und Maßnahmen auf den individuellen Fall abzustimmen.“
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MMag. Dr. Thomas Bulant
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Vorsitzender der FSG in der PflichtschullehrerInnengewerkschaft
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Unfassbar, Faßmann toleriert Angriff des Finanzministers auf die Pflichtschule
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Notfallmappe – Mittwochsinfo 07-03-2018
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Verhalten in Notsituationen Krisenmappe
An allen Schulstandorten befindet sich eine Krisenmappe. Darin finden sich detaillierte Handlungsanleitungen in Krisensituationen, wie zB.: Brandschutz, Strahlenschutz, Umgang mit Gewalt, aber auch Umgang mit erkrankten Schülerinnen und Schülern, Krankenbehandlung an SchülerInnen, Hilfestellungen der Schulpsychologie u.v.m.
Checklisten helfen bei der Vorgangweise in Akutsituationen, Notfallnummern und die Kontaktdaten des schulischen Krisenteams sind ebenso in der Notfallmappe zu finden. Weiters auch der richtige Umgang mit Medien!
Auf der Startseite der Homepage des Landesschulrates www.lsr-ooe.gv.at finden Sie die immer aktuell gehaltenen Inhalte der Mappe.
Wir empfehlen jeder Lehrerin und jedem Lehrer den regelmäßigen Blick in die Notfallmappe, um in krisenhaften Situationen sich ihrer schnell bedienen zu können.
Download: Mi-Info_Notfallmappe
Pflegefreistellung – Mittwochsinfo 28.2.2018
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Pflegeurlaub gibt es nicht nur für eigene Kinder, sondern auch für nahe Verwandte. Als nahe Angehörige sind Ehepartner und Personen anzusehen, die mit dem Landeslehrer in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie die Person, mit der der Landeslehrer in Lebensgemeinschaft lebt und die Kinder der/ des Lebenspartnerin/ -partners.
Dienstrechtsnovelle 2012:
auch wenn die eigenen Kinder nicht im eigenen Haushalt leben, kann man Pflegeurlaub beanspruchen; bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr ist nun auch für die Begleitung und Pflege in einem Krankenhaus Pflegeurlaub möglich.
Dauer der Pflegefreistellung:
– bei Kindern unter 12 Jahren das Ausmaß wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung mal 2.
– bei Kindern über 12 Jahren (und Angehörigen im eigenen Haushalt) das Ausmaß der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung.
Reichen die vorgesehenen Tage im Schuljahr nicht aus, so besteht die Möglichkeit eines Sonderurlaubes. Die Dauer eines solchen Sonderurlaubes wird sich am Einzelfall zu orientieren haben.
§ 59 LDG § 47 VBG Dienstrechtsnovelle 2012
Download: Mi-Info_Pflegefreistellung
Jahreshauptversammlung in Linz – Stadt
Dienstag, 13. März 2018
14:30 im Volkshaus Kleinmünchen
Parkmöglichkeiten nebenan in der Hochgarage des Eurospar Kleinmünchen. Veranstaltung wird als Lehrerfortbildung gemäß LDG anerkannt