Umfrage Schulleiter/innen

Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter!
Vor den Osterferien haben wir eine Umfrage an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Pflichtschulen in ganz Österreich ausgeschickt. Wir wollen uns aufgrund Ihrer Rückmeldungen in der Personalvertretung und Gewerkschaft vermehrt für Ihre Anliegen einsetzen. Denn durch die vielen neuen schulgesetzlichen Neuerungen in diesem und auch den kommenden Schuljahren steigt Ihre Verantwortung und neue Herausforderungen werden auf Sie zukommen.

Der für uns unerwartet hohe Rücklauf von 25% in Oberösterreich zeigt, dass es höchste Zeit war, SIE zu Wort kommen zu lassen und IHNEN die Möglichkeit zu geben, Ihre Stimme zu erheben. Auf vielen Rückmeldungen wurde auch die Möglichkeit genutzt, drängende Probleme und ungeklärte Fragen zu notieren, für manche reichte der Platz einer DIN-A4 Seite gar nicht aus.

Wir sind zurzeit dabei, eine Auswertung sowohl landes- als auch bundesweit vorzunehmen. In den kommenden Tagen wird die Auswertung veröffentlicht werden!

Ich darf mich bei Ihnen allen herzlich für Ihre Bemühungen bedanken!
Sie helfen uns damit, Ihre berechtigten Anliegen zu dokumentieren und in Ihrem Interesse tätig zu werden. DANKE
Ihr Franz Bicek

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Mittwochsinfo: Vergütung von Schulveranstaltungen

Erlässe und Homepage-Seiten sind bei der Angabe von Eurobeträgen leider
nicht immer aktuell. Die einzige Quelle ist die Reisegebührenverordnung.
Die nachfolgenden Zahlen sind dieser Verordnung entnommen.
a) von Veranstaltungen bis zu einem Tag:
Exkursionen/Berufspraktische Tage (5 bis 8 Stunden) –> € 6,86
Exkursionen/Berufspraktische Tage (8 bis 12 Stunden) –> € 13,33
Exkursionen/Berufspraktische Tage (12 bis 24 Stunden) –> € 20,06
Wandertage und Sporttage (mehr als 5 und bis zu 8 Stunden) –> € 11,22
Wandertage und Sporttage (mehr als 8 und bis zu 12 Stunden) –> € 23,10
Bei Veranstaltungen bis zu 5 Stunden kann keine Vergütung verrechnet
werden. Bei bis zu fünfstündigen Veranstaltungen sind Fahrtkosten und
Eintrittsgebühren zu verrechnen.
b) von mehrtägigen Schulveranstaltungen
Berufspraktische Woche, Projektwoche/Tag –> € 25,34
Sommersportwoche/Tag –> € 27,72
Wintersportwoche/Tag –> € 31,94
Zuzüglich werden die Fahrtkosten, Eintrittsgelder und die
Nächtigungsgebühren vergütet – Originalbelege mitschicken (Kopien
aufheben)! Die Vergütungsbestimmungen gelten für alle LehrerInnen sowie sonstige Begleitpersonen (z.B. Erziehungsberechtigte).

Der/Die LeiterIn einer zumindest viertägigen Schulveranstaltung erhält eine Abgeltung in der Höhe von € 185.- (pd-Schema: € 201,80,-)

Jede/r LehrerIn hat Anspruch auf die zusätzliche Abgeltung für
Schulveranstaltungen nach Gehaltsgesetz § 63a – bei mindestens 2tägiger
Schulveranstaltung mit Nächtigung für die pädagogisch – inhaltliche
Betreuung einer SchülerInnengruppe: € 36,90 pro Tag (pd-Schema: € 41,-)
LehrerInnen, die an einer mehrtägigen Schulveranstaltung vertretungsweise teilnehmen, erhalten Mehrdienstleistungen gemäß § 50, Abs.7 LDG vergütet.

Die Mehrdienstleistungen ergeben sich aus der Differenz von zehn
anrechenbaren Stunden pro Tag und den entfallenden Stunden aus den
Bereichen 1 und 2 der Jahresnorm für den Zeitraum der Schulveranstaltung.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Zeit für Richtungswechsel – Schulleiter/innen

Unser Bildungssystem steuert mit Deutschförderklassen, verringerten Ressourcen, immer höherer Belastung für Schulleiterinnen und LehrerInnen, Abschaffung des Chancenindexes, vermehrten Testungen und alleingelassenen LehrerInnen in eine gefährliche Richtung. In den kommenden Wochen werden wir mit einer Montagsinfo auf mögliche Auswege aufmerksam machen!

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Zeit für Richtungswechsel – Testungen

Unser Bildungssystem steuert mit Deutschförderklassen, verringerten Ressourcen, immer höherer Belastung für Schulleiterinnen und LehrerInnen, Abschaffung des Chancenindexes, vermehrten Testungen und alleingelassenen LehrerInnen in eine gefährliche Richtung. In den kommenden Wochen werden wir mit einer Montagsinfo auf mögliche Auswege aufmerksam machen!

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Zeit für Richtungswechsel Chancenindex

Unser Bildungssystem steuert mit Deutschförderklassen, verringerten Ressourcen, immer höherer Belastung für Schulleiterinnen und LehrerInnen, Abschaffung des Chancenindexes, vermehrten Testungen und alleingelassenen LehrerInnen in eine gefährliche Richtung. In den kommenden Wochen werden wir mit einer Montagsinfo auf mögliche Auswege aufmerksam machen!

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Mittwochsinfo: Fernbleiben vom Unterricht

  • Die Schüler/innen haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den unverbindlichen Lehrgegenständen, für die sie zu Beginn des Schuljahres angemeldet wurden, regelmäßig teilzunehmen und sich an den verpflichtend vorgeschriebenen sonstigen Schulveranstaltungen zu beteiligen.
  • Ein Fernbleiben von der Schule ist während der Schulzeit nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung der Schülerin/des Schülers zulässig.
  • Als Rechtfertigungsgründe für die Verhinderung gelten insbesondere:
    -Erkrankung der Schülerin/des Schülers, mit der Gefahr der Übertragung verbundene Erkrankungen von Hausangehörigen,
    -Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe der Schülerin/des Schülers bedürfen,
    -außergewöhnliche Ereignisse im Leben der Schülerin/des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen der Schülerin/des Schülers,
    -Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit der Schülerin/des Schülers dadurch gefährdet ist.
  • Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes haben die/den Klassenlehrer/in (Klassenvorstand) oder die/den Schulleiter/in von jeder Verhinderung der Schülerin/des Schülers ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen der Schulleiterin/des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich und bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit allenfalls unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu erfolgen.
  • Im Übrigen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass für einzelne Stunden bis zu einem Tag die/der Klassenlehrer/in (Klassenvorstand) und für mehrere Tage bis zu einer Woche die Schulleiterin/der Schulleiter erteilen. Die Entscheidung der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers (Klassenvorstandes) bzw. der Schulleiterin/des Schulleiters ist durch Widerspruch nicht anfechtbar. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die zuständige Schulbehörde zuständig.
  • Das Fernbleiben vom Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen ist nur zulässig:
    a) bei gerechtfertigter Verhinderung (siehe oben)
    b) bei Erlaubnis zum Fernbleiben, die aus vertretbaren Gründen von der/vom Schulleiter/in oder Leiter/in des Betreuungsteiles zu erteilen ist, und
    c) auf Verlangen der Erziehungsberechtigten, wenn es sich um Randstunden handelt, die Freizeiteinheiten sind.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Mittwochsinfo Amtshaftung

Was genau bedeutet „Amtshaftung“?
Der Bund, die Länder und die Gemeinden haften nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben. Dem Geschädigten haftet das Organ (in unserem Fall: die Lehrperson) nicht. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.

Es kann daher kein Schadenersatz von Lehrern/Lehrerinnen durch die Geschädigten (z.B. Eltern) verlangt werden.

Schadenersatzansprüche sind daher grundsätzlich abzuwehren und von den Geschädigten an die Republik Österreich zu richten.

Ein Rückersatz von der Lehrerin/vom Lehrer kann durch den Dienstgeber grundsätzlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden.

Die Sozialversicherung (AUVA) haftet im Rahmen der SchülerInnenunfallversicherung.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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Mittwochsinfo Infektionskrankheiten

Auf der Homepage der Bildungsdirektion befinden sich hervorragende
Merk- und Informationsblätter für in der Schule auftretende
Infektionskrankheiten. Diese wenden sich, oft in mehreren Sprachen, an
Eltern, Schüler*innen und das Lehrpersonal.
Unter https://www.lsr-ooe.gv.at/gesunde-schule/quicklinks/erlaesse-und-merkblaetter/ findet man hilfreiche Informationen zu

  • Bindehautentzündung
  • Hand- Fuß- Mundkrankheit
  • Keuchhusten
  • Läusen
  • Masern
  • Salmonellen/ Campylobacter/ Hepatitis A
  • Noroviren
  • Röteln
  • Scharlach
  • Milbenerkrankungen
  • Tuberkulose
  • Windpocken

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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Mittwochsinfo Papamonat

Frühkarenzurlaub für Väter unter Entfall der Bezüge

Der Vater, der mit Mutter und Kind im gleichen Haushalt lebt, kann nach der Geburt des Kindes- bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter bis zu 4 Wochen unter Entfall der Bezüge in Frühkarenz gehen. Kranken- und Pensionsversicherung bleiben aufrecht.
Ansuchen muss der Vater bis spätestens 1 Woche vor dem beabsichtigten Antritt des Papamonates.
Der sogenannte Familienzeitbonus wird 28 Tage lang in der Höhe von täglich 22,60€ ausbezahlt. Ein kürzerer Zeitraum einer Freistellung als 28 Tage ist nicht möglich.
Der Papamonat kann auch von Adoptiv- oder Pflegevätern und auch gleichgeschlechtlichen Partner*innen bezogen werden!
Der Karenzurlaub endet vorzeitig, wenn der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und der Mutter aufgehoben wird.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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