Erlässe und Homepage-Seiten sind bei der Angabe von Eurobeträgen leider
nicht immer aktuell. Die einzige Quelle ist die Reisegebührenverordnung.
Die nachfolgenden Zahlen sind dieser Verordnung entnommen.
a) von Veranstaltungen bis zu einem Tag:
Exkursionen/Berufspraktische Tage (5 bis 8 Stunden) –> € 6,86
Exkursionen/Berufspraktische Tage (8 bis 12 Stunden) –> € 13,33
Exkursionen/Berufspraktische Tage (12 bis 24 Stunden) –> € 20,06
Wandertage und Sporttage (mehr als 5 und bis zu 8 Stunden) –> € 11,22
Wandertage und Sporttage (mehr als 8 und bis zu 12 Stunden) –> € 23,10
Bei Veranstaltungen bis zu 5 Stunden kann keine Vergütung verrechnet
werden. Bei bis zu fünfstündigen Veranstaltungen sind Fahrtkosten und
Eintrittsgebühren zu verrechnen.
b) von mehrtägigen Schulveranstaltungen
Berufspraktische Woche, Projektwoche/Tag –> € 25,34
Sommersportwoche/Tag –> € 27,72
Wintersportwoche/Tag –> € 31,94
Zuzüglich werden die Fahrtkosten, Eintrittsgelder und die
Nächtigungsgebühren vergütet – Originalbelege mitschicken (Kopien
aufheben)! Die Vergütungsbestimmungen gelten für alle LehrerInnen sowie sonstige Begleitpersonen (z.B. Erziehungsberechtigte).
Der/Die LeiterIn einer zumindest viertägigen Schulveranstaltung erhält eine Abgeltung in der Höhe von € 185.- (pd-Schema: € 201,80,-)
Jede/r LehrerIn hat Anspruch auf die zusätzliche Abgeltung für
Schulveranstaltungen nach Gehaltsgesetz § 63a – bei mindestens 2tägiger
Schulveranstaltung mit Nächtigung für die pädagogisch – inhaltliche
Betreuung einer SchülerInnengruppe: € 36,90 pro Tag (pd-Schema: € 41,-)
LehrerInnen, die an einer mehrtägigen Schulveranstaltung vertretungsweise teilnehmen, erhalten Mehrdienstleistungen gemäß § 50, Abs.7 LDG vergütet.
Die Mehrdienstleistungen ergeben sich aus der Differenz von zehn
anrechenbaren Stunden pro Tag und den entfallenden Stunden aus den
Bereichen 1 und 2 der Jahresnorm für den Zeitraum der Schulveranstaltung.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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