Wann gebührt sie?
LVG §22 (1) Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der Lehrfächerverteilung
- in der Sekundarstufe 1 (MS, Sonderschule) oder in der Polytechnischen Schule
- in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
verwendet werden (Fächervergütung C).
Die Fächervergütung gebührt für Unterricht in D, M und lebende Fremdsprache:
- 1. Pflichtgegenstand
- 2. Freigegenstand
- 3. gegenstandsbezogene Lernzeit (Deklarierung als solche in der Diensteinteilung)
- 4. Förderunterricht (auch Sprachförderunterricht)
(2) Die Vergütung beträgt je gemäß Lehrfächerverteilung regelmäßig zu erbringender Wochenstunde 28,70 € (Fächervergütung C, Stand 1.1.2022). Die Fächervergütung gebührt monatlich, sie ist aber nicht Bestandteil des Monatsentgelts (nicht sonderzahlungsfähig).
Einstellung/ Ruhen
keine Einstellung
- bei Abwesenheit vom Dienst wegen Dienstunfalls und
- bei Abwesenheit vom Dienst wegen Sonderurlaubes oder
- Pflegefreistellung
Keine Kürzungstage, wie bei MDL!
Ein Ruhen der Fächervergütung ist nur dann vorgesehen, wenn die Lehrperson länger als zwei Wochen vom Dienst abwesend ist (insbesondere bei Krankheit, Kuraufenthalt) –> Änderung der Lehrfächerverteilung.
Hauptferien
Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr zustehenden Vergütung entspricht.
Änderung der Lehrfächerverteilung
Der Anspruch auf Fächervergütung endet bzw. ändert sich, wenn die Lehrfächerverteilung in einer die anspruchsbegründende Verwendung betreffenden Weise geändert wird.
Teilbeschäftigung
Eine Aliquotierung der Fächervergütung aus dem Titel Teilbeschäftigung bzw. Teilzeitbeschäftigung findet nicht statt.
Sabbatical
Während der Dienstleistungszeit eines Sabbaticals gebührt die Fächervergütung in dem Ausmaß, in dem sie gebühren würde, wenn kein Sabbatical gewährt worden wäre; während der Freistellung gebührt keine Fächervergütung.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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