Der aktuelle Jahresnormrechner

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Jahresnormrechner
Die Ausfüllhilfe zum Jahresnormrechner können Sie hier runterladen:
Ausfüllhilfe für den Jahresnormrechner

Ausfüllhilfe für den Jahresnormrechner

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeit von Pflichtschullehrer*innen – mit Ausnahme der Lehrerinnen mit neuem Dienstrecht (diese müssen keineJahresnorm ausfüllen)- ist die seit dem Jahr 2001 geltende Jahresnorm.

Die Jahresstunden aus dem Bereich 3 ergeben sich aus der Differenz der Jahresnorm und der Summe aus den Bereichen 1 und 2.

Haben Sie vor dem 1.3.2022 Ihren 43. Geburtstag, dann beträgt Ihre Jahresnorm 1736 Stunden, für alle anderen Kolleg*innen beträgt die Jahresnorm 1776 Stunden für das Schuljahr 2021/22.

Für teilzeitbeschäftigte Kolleg*innen wird die Jahresnorm aliquot berechnet.

Der „Bereich 3“ umfasst Tätigkeiten, die zu den lehramtlichen Pflichten zählen.

Für die Erfüllung der lehramtlichen Pflichten ( SCHUG §17 und §51) wie z. B. die Klassenführung (66h), die Teilnahme an Schulkonferenzen, die Abhaltung von Elternsprechtagen, die Teilnahme an verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen (15h ), unentgeltliche Betreuungsstunden (20h) werden pauschaliert eingerechnet.

Was kann man im Bereich 3 der Jahresnorm („C-Topf“) anführen?

  1. Bereich Administration, Organisation, Verwaltung:
    • Verwalten von Kustodiaten, Sammlungen, Schulbibliothek, L – Bibiliothek
    • Mitarbeit bei Erstellung des Stundenplans, des Gangaufsichtsplans
    • Planung, wie z.B. „Tag der offenen Tür“,…
    • Vor- und Nachbereitung von internationalen Projekten
    • Wegräumen von Unterrichtsmaterialien bei besonderen Anlässen ( z.B. Organisation der Schulbuchaktion, Schulmilch, Schulbuffet, etc…
    • Materialverwaltung von Zeichen- und Schreibrequisiten
    • Mitarbeit bei Schulentwicklung, Schulqualität, Schulschwerpunkt, Evaluation Organisation und Erstellung von Unterrichtsmaterialien, Unterrichtsmitteln Zusammenarbeit mit Jugendrotkreuz, Buchklub, Theater der Jugend, Wahlen,..)
    • Schulsparen, Schülerparlament…

2. Bereich pädagogische Veranstaltungen:

  • Schullandwochen, Schikurse, Sprachwochen, Schulbezogene Veranstaltungen,
  • Jugendsingen
  • Teilnahme an Wettkämpfen…

3. Elternarbeit und Außenkontakte:

  • Schulpartnerschaft ( Klassen-, Schulforum, Elternabende), die über das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß gehen
  • Individuelle Beratung (z.B. Kinder mit besonderen Bedürfnissen)
  • Kindersprechtage, KDL (kommentierte direkte Leistungsvorlage)
  • Zusammenarbeit mit dem Elternverein
  • Kontakte zu schulischen und außerschulischen Institutionen…

4. Mitarbeit in Gremien:

  • Mitarbeit in der Personalvertretung, Gewerkschaft
  • Im Auftrag der Dienstbehörde: Moderator*innen-, Referent*innen-, Multiplikator*innentätigkeit…

5. Außerdem:

  • Fort- Aus und Weiterbildung, die im schulischen Interesse liegt und das Ausmaß gemäß § 43 Abs.3 Pkt 4 überschreitet
  • Wegzeiten bei Einsatz an mehreren Schulstandorten
  • Freizeitleiter*innentätigkeit
  • Teilnahme an regionalen Kommissionen (außerhalb der Unterrichtstätigkeit)…

Die Aufstellung der Tätigkeiten ist allgemein gehalten und daher keineswegs vollständig.

Mit der Unterschrift unter dem „Topf C“ geht man eine verbindliche Vereinbarung mit der Schulbehörde ein. Die Einhaltung dieser Vereinbarung obliegt der Schulleitung.

Unser Jahresnormrechner ermöglicht die Berechnung auch für Teilzeitbeschäftigte