Die Induktionsphase ab dem Schuljahr 2022/23

Quelle: §§ 5 und 6 LVG gemäß Dienstrechtsnovelle vom 28.7.2022
Wozu?
Die IP dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt und findet am Standort statt (Die bisher verpflichtenden 24 h IP-Veranstaltungen an der PH wurden aus dem Dienstrecht gestrichen).
Wer?
Grundregel: Jeder neue Dienstantritt als Landesvertragslehrperson (kurz: LVLP) löst eine IP aus. Ausnahme: LVLP, die bereits eine IP erfolgreich absolviert haben oder ein ganzes Jahr Lehrpraxis (mit zumindest 25% einer Lehrverpflichtung) an Schule in Ö oder im EWR (inkl. Schweiz und Türkei) aufweisen können.
Wie lange?
Grundregel: ab Dienstantritt 12 Monate
Ausnahmen:
a) Bei Dienstantritt bis einem Tag nach den Herbstferien endet IP auch mit dem Schuljahr.
b) Frühestens nach 6 Monaten hat die Personalstelle die IP zu beenden, wenn die Schulleitung über den erbrachten Verwendungserfolg berichtet.
Muss die Induktionsphase auch als 23. oder 24.Stunde angerechnet werden? Ja.
Wer darf als Mentor*in eingesetzt werden?

Gemäß Reihenfolge:

  1. Lehrpersonen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung und der Absolvierung des HLG „Mentoring, Berufseinstieg professionell begleiten“ oder eines vergleichbaren HLG im Umfang von mindestens 30 ECTS
  2. Praxisschullehrer*innen (bis 2029/30)
  3. Lehrpersonen mit Kompetenzen in den Bereichen Team- und Personalentwicklung sowie Kommunikation (bis 2029/30)

Pflichten für Mentorinnen, Mentees und Schulleitung:

  • Zuteilung der Mentees an Mentor*innen durch Schulleitung
  • Zusammenarbeit; Hospitationen nach Bedarf und Möglichkeit
  • Vernetzungs- und Beratungstreffen 3 bis 4-mal pro Semester

Wer beurteilt die Mentees mit einem Bericht an die Personalstelle?

Schulleitung berichtet 2 Monate vor Ende der IP aufgrund Nachfrage bei Mentor*innen und eigener Wahrnehmung.

Beachte: Gemäß § 3 (12) LVG müssen alle neuen LVLP (Ausnahme wie bei IP, siehe oben) aufgrund der Dienstrechtsnovelle mehrtägige Kurse an der PH belegen, damit ihr Dienstvertrag wirksam wird. Im Regelfall sind diese Kurse vor dem Dienstantritt zu absolvieren.

Sonderfall 2022/23: Kurse müssen während dieses Schuljahres besucht werden. Es ist die Aufgabe des Dienstgebers (Präsidiale + Pädagogischer Dienst) Vorgaben zu machen, wie § 3 (12) LVG im Wiener Schulsystem umgesetzt werden soll.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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