Frühkarenzurlaub für Väter unter Entfall der Bezüge
Der Vater, der mit Mutter und Kind im gleichen Haushalt lebt, kann nach der Geburt des Kindes- bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter bis zu 4 Wochen unter Entfall der Bezüge in Frühkarenz gehen. Kranken- und Pensionsversicherung bleiben aufrecht.
Ansuchen muss der Vater bis spätestens 1 Woche vor dem beabsichtigten Antritt des Papamonates.
Der sogenannte Familienzeitbonus wird 28 Tage lang in der Höhe von täglich 22,60€ ausbezahlt. Ein kürzerer Zeitraum einer Freistellung als 28 Tage ist nicht möglich.
Der Papamonat kann auch von Adoptiv- oder Pflegevätern und auch gleichgeschlechtlichen Partner*innen bezogen werden!
Der Karenzurlaub endet vorzeitig, wenn der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und der Mutter aufgehoben wird.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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