Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2020 die Familienunterstützung beschlossen. Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Sie können hier das Infoblatt und das Antragsformular runterladen.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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