Mittwochsinfo Wintersportwoche

(Quellen: Schulveranstaltungenverordnung, Wintersportwochen-Bestellung zum/zur Leiter/in von Wintersportwochen)

Ziele: Wintersportwochen sollen vor allem der Entwicklung und Verbesserung der Grundtechniken des alpinen und nordischen Skilaufs, aber auch anderer Wintersportarten dienen. Bei den Schüler/innen soll die Bereitschaft geweckt werden, Wintersport über die Schulzeit hinaus zu betreiben.

Organisation: Bei der Planung von Wintersportwochen ist auf den durch die Unterrichts-und Erziehungsarbeit an der betreffenden Schule gegebenen Bedarf an Schulveranstaltungen sowie auf die Zahl der für die Durchführung der Schulveranstaltung zur Verfügung stehenden LehrerInnen und sonstigen Begleitpersonen Bedacht zu nehmen.

Sie dürfen nicht durchgeführt werden (§ 2, Abs.2 SchVV), wenn

-> unüberwindbare organisatorische Schwierigkeiten bestehen
-> die durch die Veranstaltung erwachsenden Kosten nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit und Angemessenheit entsprechen würden

-> die körperliche Sicherheit der SchülerInnen gefährdet würde

-> die Teilnahmequote unter 70 % fällt *)
*)Mit Bewilligung der Bildungsdirektion kann diese Prozentzahl unterschritten werden.

Die Schulleitung hat eine fachlich geeignete Lehrkraft der betreffenden Schule mit der Leitung zu beauftragen und in Absprache mit der Veranstaltungsleitung pro 12 SchülerInnen eine geeignete Begleitperson festzulegen. Der Veranstaltungsleitung obliegen insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Veranstaltung, ihre Koordination im Rahmen der Schule und die Kontakte mit außerschulischen Stellen.

Geeignete Begleitpersonen sind vorzugsweise LehrerInnen der Schule
-> mit facheinschlägiger Ausbildung der Lehrer/innenausbildung oder der Lehrer/innenfortbildung

-> mit Ausbildung zur/zum Landesskilehreranwärter/in, Skilehrwart/in bzw.
Skiinstruktor/in

-> mit Ausbildung zur/zum Snowboardinstruktor/in oder zur/zum Landessnowboardlehrer/in

Alle LehrerInnen und Personen, die im Rahmen einer Wintersportwoche Sportunterricht erteilen, müssen nachweislich Erste Hilfe bei Sportunfällen leisten können.

Sicherheit: Bei Wintersportwochen sind Kenntnisse der Pistenregeln und der Bestimmungen für die Benützung von Aufstiegshilfen zu vermitteln. Für deren Benützung ist nachweislich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Bei Wetterlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential sind für den Übungsbetrieb Warnzeichen und Maßnahmen von befugten Stellen unbedingt zu befolgen. Eine Schüler/innengruppe darf nur im Ausnahmefall kurzfristig mehr als 12 Personen umfassen. Es besteht Schutzhelmpflicht für alle Teilnehmer/innen!