Besoldungsreform: Es dauert…


Auszahlungen sollen heuer in der zweiten Jahreshälfte beginnen.
Quelle: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2061709-Langer-Weg-zurGehaltsnachzahlung-fuer-115.000-Beamte.html

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 8. Mai 2019 steht LehrerInnen, deren Vorrückungsstichtag unter Ausschluss von Vordienstzeiten, die vor dem 18. Geburtstag liegen, berechnet wurde, wegen der nachträglichen Neuberechnung des Vorrückungsstichtages eine Gehaltsnachzahlung zu (das sind im Großen und Ganzen Personen, deren Vorrückungsstichtag vor dem 31. August 2010 festgesetzt worden ist). Die Neueinstufung wird von Amts wegen erfolgen.

Allerdings wächst die Unzufriedenheit wegen des langen Wartens auf die Auszahlungen. In dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministerium wird damit gerechnet, dass die Umsetzung zwei bis drei Jahre dauern wird.

In jedem einzelnen Fall sind laut Beamtenministerium umfangreiche Erhebungen und ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren durchzu-führen. Die Fälle werden aus Effizienz- und Qualitätsgründen nicht einzeln nacheinander abgearbeitet, sondern gleichzeitig nach festgelegten Prozessschritten.

Es wurden in den ersten drei Monaten nach Beschluss der Reform IT-Tools entwickelt, welche die Sachbearbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen sollen und größtmögliche Automatisation gewährleisten. Hilfsmaterialien wurden erstellt und hunderte Sachbearbeiter rechtlich und technisch geschult. Es ist eine komplexe Materie, die auf bundesweit 170.000 Fälle (auch bei Bundes-, Post und ÖBB-Beamten) mit höchst individuellen Laufbahnen angewendet werden muss. Die Dienstbehörden vor allem damit befasst, die relevanten Informationen aus den teils Jahrzehnte alten Personalakten herauszusuchen, zu digitalisieren, auszuwerten, aufzubereiten und den Betroffenen im Rahmen des Parteiengehörs zur Stellungnahme zu übermitteln. Im nächsten Schritt werden die Stellungnahmen ausgewertet und die Bescheide erstellt. Wenn diesen Rechtskraft erwächst, werden die Bezüge für jeden Monat ab Mai 2016 überprüft – damit wird in den kommenden Wochen begonnen. Erst dann können allfällige Nachzahlungen angewiesen werden. Es handelt sich um aufwendige Verwaltungsverfahren, die auch entsprechende Fristenläufe vorsehen.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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