Voraussetzungen für den Bildungsförderungsbeitrag:
- Aufrechte GÖD-Mitgliedschaft
- Beitragswahrheit
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für
- Dienstprüfungen
- Kurse und Ausbildungen (ohne Dienstauftrag) in engerem beruflichen Sinn nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.
Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer:
- Bei Modulen oder geblockter Form wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.
- Für Kurs- oder Fortbildungsabschlüsse nach der Norm des ECTS wird die Anzahl der Credits herangezogen.
- Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungsdauer (Computerführerschein, Studienberechtigungsprüfung) wird die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung herangezogen.
Wie lange muss man GÖD-Mitglied sein, um einreichen zu können?
Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft und bei Erfüllung der Beitragswahrheit. Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50%, nach 6 Monaten zu 100% gewährt. Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt.
Kann man auch rückwirkend einreichen?
Ja, aber nur bis zu einem Jahr nach Abschluss.
Nach Dauer bemessene Ausbildungen:
Ausbildungsdauer | Betrag |
2 Tage bis 2 Wochen | € 45,- |
Mehr als 2 Wochen bis 6 Monate | € 60,- |
Mehr als 6 Monate bis 1 Jahr | € 75,- |
Mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre | € 150,- |
Mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre | € 225,- |
Mehr als 3 Jahre | € 300,- |
Nach ECTS bemessene Ausbildungen:
Für Ausbildungen, die nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkten bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von 75 € pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS).
Maximale Förderbeiträge
- Nach Tagen bemessene Ausbildungen: maximal € 100,- pro Kalenderjahr.
- Nach ECTS bemessene Abschlüsse: € 75,- pro Jahr in der Regelstudienzeit.
- Lehrabschluss, Abschlüsse an Krankenpflegeschulen: € 60,- für jedes Ausbildungsjahr.
- Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung, ExternistInnenenreifeprüfung: € 180,-
- Kurse und Fortbildungen für im Ruhestand befindliche KollegInnen: € 45,- /Jahr.
Infos und Formulare: www.goed.at

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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