Zeitkonto

Lehrer*innen haben die Möglichkeit, ihre Mehrdienstleistungen zur Gänze oder teilweise in einem Zeitkonto anzusparen, um sie später zu konsumieren.

ANSPARPHASE

Antrag für dieses Schuljahr bis 30. September – Widerruf ist nicht möglich

  • Formular bei www.freielehrer.at
  • Zeitguthaben ist auf dem Gehaltszettel ersichtlich
  • Zeitkonto gilt für pragmatisierte Lehrer*innen und Vertragslehrer*innen
  • Ein Zeitkonto ist nicht möglich für Lehrer*innen im neuen Dienstrecht (pd), II L – Lehrer*innen und kirchlich bestellte Religionslehrer*innen
  • der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden

VERBRAUCHSPHASE

  • Verwendung der angesparten Stunden erst nach dem 50. Lebensjahr
  • Antrag ist bis zum 1. März des vorausgehenden Schuljahres zu stellen
  • Verringerung der Lehrverpflichtung von 50 % bis maximal 100 %
  • Frei-Jahr wie im Sabbatical möglich
  • Dafür ist die Zustimmung der Behörde notwendig (Lehrerinnenmangel)

BEISPIELE DER VERWENDUNG

  • Ein/e MS-Lehrerin spart jedes Jahr 3 MDL-Stunden an, in sieben Jahren ergibt das 21 Stunden. Das ist 1 Jahr Freistellung.
  • Ein/e VS-Lehrer*in spart 11 Jahre je 2 MDL-Stunden an, das ergibt ebenfalls 1 Jahr Freistellung.
  • Alternative: Zwei Jahre Reduzierung der Lehrverpflichtung auf 50 % – bei vollem Gehalt

NICHT VERBRAUCHTE ANSPARSTUNDEN

  • Nicht durch Freistellung verbrauchte Stunden werden ausbezahlt.
  • Für die Vergütung wird die Gehaltsstufe im Monat der Antragsstellung herangezogen (zB: Ansparung in Gehaltsstufe 11, Auszahlung in Gehaltsstufe 15).
  • Angesparte Zeit wird auf Antrag jederzeit ausbezahlt.

FORMULAR für das Zeitkonto unter

  • https://www.bildungooe.gv.at/quicklinks/formulare/allgemein -bildende-pflichtschulen/lehrerinnenund-lehrer

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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