Lehrer*innen haben die Möglichkeit, ihre Mehrdienstleistungen zur Gänze oder teilweise in einem Zeitkonto anzusparen, um sie später zu konsumieren.
ANSPARPHASE
Antrag für dieses Schuljahr bis 30. September – Widerruf ist nicht möglich
- Formular bei www.freielehrer.at
- Zeitguthaben ist auf dem Gehaltszettel ersichtlich
- Zeitkonto gilt für pragmatisierte Lehrer*innen und Vertragslehrer*innen
- Ein Zeitkonto ist nicht möglich für Lehrer*innen im neuen Dienstrecht (pd), II L – Lehrer*innen und kirchlich bestellte Religionslehrer*innen
- der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden
VERBRAUCHSPHASE
- Verwendung der angesparten Stunden erst nach dem 50. Lebensjahr
- Antrag ist bis zum 1. März des vorausgehenden Schuljahres zu stellen
- Verringerung der Lehrverpflichtung von 50 % bis maximal 100 %
- Frei-Jahr wie im Sabbatical möglich
- Dafür ist die Zustimmung der Behörde notwendig (Lehrerinnenmangel)
BEISPIELE DER VERWENDUNG
- Ein/e MS-Lehrerin spart jedes Jahr 3 MDL-Stunden an, in sieben Jahren ergibt das 21 Stunden. Das ist 1 Jahr Freistellung.
- Ein/e VS-Lehrer*in spart 11 Jahre je 2 MDL-Stunden an, das ergibt ebenfalls 1 Jahr Freistellung.
- Alternative: Zwei Jahre Reduzierung der Lehrverpflichtung auf 50 % – bei vollem Gehalt
NICHT VERBRAUCHTE ANSPARSTUNDEN
- Nicht durch Freistellung verbrauchte Stunden werden ausbezahlt.
- Für die Vergütung wird die Gehaltsstufe im Monat der Antragsstellung herangezogen (zB: Ansparung in Gehaltsstufe 11, Auszahlung in Gehaltsstufe 15).
- Angesparte Zeit wird auf Antrag jederzeit ausbezahlt.
FORMULAR für das Zeitkonto unter
- https://www.bildungooe.gv.at/quicklinks/formulare/allgemein -bildende-pflichtschulen/lehrerinnenund-lehrer
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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