Sonderinfo

Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor!
Liebe Kollegin! Lieber Kollege!

Das Covid-Krisenmanagement des BMBWF in den letzten 20 Monaten stellte unsere Schulen durch praxisferne und widersprüchliche Informationen, die stets als erstes über die Medien gespielt worden sind, immer wieder vor große Herausforderungen. Trotzdem haben die Schulleiter*innen und Lehrer*innen mit hohem Engagement und professioneller Umsicht Eltern und Schüler*innen hervorragend durch diese schwierige Zeit geführt.

Unklare Verordnung!

Mit der neuen Verordnung, die ab 22. 11. 2021 den Schulalltag zu regeln vorgibt, lässt die Regierung alle Schulpartner allein. Wer seine Hoffnung auf Klarheit durch den Erlass gesetzt hat, wurde enttäuscht. Bundesminister Faßmann hat die Entscheidungsverantwortung auf die Eltern abgeschoben und den Schulen Mehrarbeit in den Raum gestellt.

Jetzt gilt es mit rechtlicher Expertise, das Ministerium beim Wort zu nehmen.

Der Erlass vom 19. November schreibt uns im Grundsatz nur stundenplanmäßigen Präsenzunterricht vor und verneint flächendeckendes „Distance Learning“. Der Sinn dieser Maßnahme, die keineswegs einen Beitrag zu den notwendigen Kontaktreduktionen in einem „Lockdown“ darstellt, erschließt sich uns nicht. Einen epidemiologischen Zweck würde das Offenhalten der Schulen möglicherweise dann erfüllen, wenn durch dreimaliges PCR-Testen pro Woche und durch konsequentere Quarantänemaßnahmen, wie sie Univ.-Prof. Wagner von der Med-Uni Wien fordert, Infektionsketten rascher durchbrochen werden würden. Ein verstärkter Einsatz von Masken für alle in Schulen, die in Risikogebieten wie OÖ liegen, müsste durch eine höhere Maskenpausen-Frequenz, Bewegung im Freien, ergänzt werden.

Unsere Jahresnorm § 43 LDG sieht nicht vor, dass mit einer Jahreswochenstunde des Bereichs 1 zwei Lerngruppen gleichzeitig zu unterrichten bzw. zu betreuen sind.

Distance Learning“, das als ortsungebundener Unterricht seine Definition im § 82m SchUG erfährt, wird im vorliegenden Erlass nicht angesprochen. Für das Ermöglichen eines „virtuellen Zuschauens“ am Präsenzunterricht gibt es keine gesetzliche Grundlage. Somit ist der Präsenzunterricht der Regelfall, der nur durch ein entschuldigtes Fernbleiben aller Schülerinnen durch eine Ersatzleistung abgelöst werden würde.

Wie ist nun aber mit den Erlassvorgaben in punkto „Lernpakete“ umzugehen?

„Jene Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind mit Lern- und Übungsaufgaben auszustatten. Die Schüler*innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selber verantwortlich.“

Wann und in welcher Quantität diese Lern- und Übungsaufgaben zu übergeben sind, ist im Erlass nicht geregelt. Dies obliegt der Schulautonomie. Um den Vorgaben des Lockdowns (siehe 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung) zu entsprechen, wird ein durch die Schulleitung vorgegebenes Zeitfenster an einem Wochentag sicherlich ausreichen, an dem zum Beispiel über die Wochenplanung informiert wird und die Arbeitsblätter des Präsenzunterrichts zur Verfügung gestellt werden. Das Ministerium überantwortet die Erarbeitung der Aufgaben grundsätzlich den Schüler*innen, und Grundsätzen ist zu entsprechen.

„Falls machbar, sollen an den einzelnen Standorten Möglichkeiten geschaffen werden, dass jene Schülerinnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, Fragen zu den Lern- und Übungspaketen an die jeweils zuständigen Pädagoginnen richten können.“

Die Machbarkeit wird sich am Personalstand orientieren. In Schularten und Fächern, in denen eine Lehrperson allein unterrichtet, wird dies ebenso nicht zu leisten sein wie an Standorten, die durch Krankenstände und Impfdurchbrüche personell ausgedünnt sind.

Wir als Ihre Interessenvertretung haben darauf zu achten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden gesetzlichen Normen eingehalten und durchgeführt werden. Auch die Schule kann in einer Pandemie einem Wunschkonzert von Politik und Gesellschaft nicht Folge leisten. Aufgrund der Tatsache, dass wir als „Zweigstellen der Gesundheitsbehörde“ agieren, leisten wir unseren Pandemie-Beitrag. Für die sich aus dem politischen Missmanagement dieser Regierung ergebenden Defizite sind Leiterinnen und Lehrer*innen nicht verantwortlich.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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