Rechtsschutz der Gewerkschaft


GÖD-Mitglieder erhalten unter Beitragswahrung und mindestens sechsmonatiger
Mitgliedschaft unentgeltlichen Rechtsschutz und Rechtsauskunft in allen
Angelegenheiten, die mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung
einer gewerkschaftlichen Funktion in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
• Beratung in Dienstrechtsverfahren
• Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren
• Einbringung von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten
• Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof
• Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
• Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren ( z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen etc.)
• Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall und Gewährung von Versehrtenrenten, Gewährung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz)
• Vertretung zur Erlangung von Schadenersatz, (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang)
• Vertretung in Strafverfahren
•Vertretung in Disziplinarverfahren
•Vertretung in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
•Vertretung in Ehrenbeleidigungsverfahren
•Vertretung in Verfahren wegen Bildnisschutz

Rechtsschutzansuchen stellen

Den Antrag für das Rechtsschutzansuchen findet sich im Mitgliederbereich unter www.goed.at

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
Email: