Dienstunfall

Ein Dienstunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung ereignet:

  • in der Schule (Schulgebäude, Schulgelände)
  • bei Fahrten und Aktivitäten, die im dienstlichen Interesse liegen (Besuch von institutionellen Fortbildungsveranstaltungen, Organisation von Lehrmitteln, Dienstzuteilung an mehreren Schulen, etc.)

Auch gewisse Wege unterliegen dem Unfallversicherungsschutz, sofern sich der Unfall am direkten Weg ereignet. Insbesondere sind dies:

  • die Wege zwischen Wohnung und Dienststelle (auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften) und retour
  • Wege zu einem Arzt vor Dienstantritt oder auf dem Heimweg, sofern dem Dienstgeber vorher die Behandlungsstelle bekanntgegeben wurde
  • Weg im Zusammenhang mit dem Bringen/Abholen des eigenen Kindes zum Kindergarten / Schule (vor Dienstantritt oder auf dem Heimweg)

Damit das Ereignis als Dienstunfall gewertet wird, muss der kürzeste Weg gewählt werden.
➢ Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, sind keine Dienstunfälle.
➢ Die Beurteilung und Entscheidung, ob es sich bei einem gemeldeten Unfall um einen Dienstunfall handelt, liegt bei der zuständigen Sozialversicherung.

Meldung

  • Damit Ihr Dienstgeber seiner Meldepflicht nachkommen kann, melden Sie einen allfälligen Dienstunfall umgehend Ihrer Direktion., Schulleiterinnen der Bildungsregion.
  • Den Unfall-, bzw. Verletzungsbericht finden Sie auf der Homepage der LKUF.
  • Die Unfallmeldung ist vom Schulleiter/von der Schulleiterin (bzw. bei Schulleiterinnen von der BR) zu unterzeichnen und mit dem Amtssiegel zu versehen.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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