Informationen zu Schulveranstaltungen
Mehrkosten, bedingt durch die Coronakrise
Stand 01.04.2020
Schulveranstaltungen
- Durch die Absage einer Schulveranstaltung bzw. schulbezogenen Veranstaltung entstandene Mehrkosten einer Lehrperson werden vom Dienstgeber übernommen; die Geltendmachung erfolgt mittels Dienstreiseabrechnung.
- Familien werden keine Kosten aus abgesagten Schulreisen und Schulveranstaltungen entstehen. Dazu wird es eine entsprechende legistische Regelung geben. Damit ist sichergestellt, dass den Eltern alle Kosten, die aus nicht durchgeführten Reisen, Veranstaltungen und Projektwochen entstehen, ersetzt werden.
Sonstige Mehrkosten – Tipp:
Machen Sie eine Aufstellung Ihrer berufsbedingten Mehrkosten ab dem 15.3. für die Arbeitnehmerveranlagung 2020, wie für Apps, Datenvolumen, Telefonmehrkosten, Schulbuchverlage, etc.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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