Pflegefreistellung

Quellen: Dienstrechts – Novelle 2012, § 59 LDG, § 29f VBG, § 12 LVG
Die*Der Lehrer*in, der*die wegen der notwendigen Pflege eines*einer im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist, hat, unbeschadet eines Sonderurlaubes, Anspruch auf Pflegefreistellung im Ausmaß der individuellen wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung. Wird diese überschritten (dauernde MDL), so gebührt die Pflegefreistellung für jede weitere Unterrichtsstunde.

Die Pflegefreistellung ist in vollen Unterrichtsstunden zu verbrauchen.

Im Anschluss an den Pflegeurlaub ist eine schriftliche Erklärung per Formular abzugeben; eine ärztliche Bestätigung ist nicht vorgesehen.

  • Nahe Angehörige sind der*die Ehegatt*in und Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Personen, mit denen der*die Lehrer*in in Lebensgemeinschaft lebt.
  • Ist die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten oder verunglückten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes), das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat, notwendig, so besteht zusätzlich noch einmal Anspruch auf Pflegefreistellung im Ausmaß der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung.
  • Die Pflegefreistellung gilt auch für Kinder des*der Lebenspartner*in oder eingetragenen Partnerschaft, sowie für die eigenen Kinder, auch wenn diese nicht im eigenen Haushalt leben.
  • Bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr ist auch für die Begleitung und Pflege in einem Krankenhaus Pflegeurlaub möglich.

Die gesetzlichen Bestimmungen der Sonderbetreuungszeit (§ 18b AVRAG) gelten nicht für öffentlich Bedienstete! Wenn für Kinder von Lehrpersonen distance-learning oder Quarantäne verordnet wird, können Lehrpersonen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, um Sonderurlaub ansuchen. Ist das Kind erkrankt, besteht Anspruch auf Pflegeurlaub.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Vorrang für die Volksschulen!

SLÖ fordert am internationalen Tag der Bildung mehr Förderressourcen für unsere Volksschulkinder.

Das PCR-Test-Konzept für sichere Schulen funktioniert außerhalb Wiens nun eine weitere Woche nicht. Schuld sei laut Bildungsministerium der Anbieter.

„Wie die Gerichte diesbezüglich entscheiden werden, interessiert in den Schulen niemanden. Das Vertrauen in das Testregime des Ministeriums ist am Ende. Weitere Förderkontingente für die kommenden Taferlklassler sind aber bereits Thema an den Volksschulen“, stellt Thomas Bulant, Vorsitzender des SLÖ und Pflichtschullehrer fest. „Der unregelmäßige Besuch der elementarpädagogischen Einrichtungen während der Pandemie hat die Entwicklungsschere der 6-Jährigen noch weiter geöffnet. Damit unsere Volksschullehrer*innen allen Kindern gerecht werden können, müssen zumindest die Leitgegenstände Deutsch und Mathematik mit einer zweiten pädagogischen Kraft besetzt werden.“

Nach Ansicht vieler Schulleitungen habe das Ministerium im ressortfremden Corona-Management oftmalig schlecht und die Schulen überfordernd agiert. Bezüglich der Optimierung des Schulstarts an den Volksschulen könne es nun aber seine Kernkompetenz unter Beweis stellen und das „Teamteaching“ an den Volksschulen ermöglichen.

„Herr Minister Polaschek, bilden Sie mit Lehrer*innen und Eltern eine Allianz, damit das Finanzministerium die Ressourcen frei gibt! Vorrang für die Volksschulen muss unser gemeinsames Ziel sein“, appelliert Bulant am internationalen Tag der Bildung. „Kinder, die bisher eine Nebenrolle in der Pandemie-Politik gespielt haben, müssen bei ihrem Schuleintritt einen Booster durch individuelle Förderung erhalten, damit sie nicht ein Leben lang mit Bildungsrückständen zu kämpfen haben.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Sonderinfo zum Testchaos

Sehr geehrte Verantwortliche aus Politik und Verwaltung!

Seit Monaten sorgen die Pädagoginnen und Pädagogen in den österreichischen Bildungseinrichtungen dafür, dass die Beschulung und auch die Beaufsichtigung der Kinder und Jugendlichen gesichert und damit ein geregelter Ablauf aller Lebensbereiche möglich ist.

Bis vor wenigen Monaten waren viele noch der Meinung, dass die Ansteckungsgefahr bei jungen Menschen keine große ist. Inzwischen hat sich die epidemiologische Sicht dazu dramatisch verändert! Dennoch bleiben die Schulen geöffnet, was seitens der Kollegenschaft und Interessensvertretung mitgetragen wird, dies trotz kurzfristiger und meist unter schwierigsten Voraussetzungen umzusetzender Organisation!

Viele Kolleg*innen, Schulleiter*innen und Lehrer*innen arbeiten am Limit, setzen sich persönlich in beengten Räumen mit hohen Schüler*innenzahlen der Ansteckungsgefahr aus und leisten unter schwierigsten Bedingungen Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Zusätzlich binden die administrativen und organisatorischen Tätigkeiten rund um die Pandemie enorme Zeit- und Kraftressourcen des gesamten Bildungspersonals.

Das Mindeste, was seitens der Kollegenschaft erwartet werden kann, ist, dass das angekündigte strenge Testregime, das für alle die Voraussetzung für geöffnete Schulen ist, funktioniert.
Die fehlerhaften bzw. fehlenden Ergebnisse der PCR-Testungen nach den Weihnachtsferien beweisen einmal mehr, dass die Regierung es nicht schafft, für die Sicherheit der Schülerinnen, Pädagoginnen und damit der ganzen Gesellschaft zu sorgen.

Wir können nicht verstehen und auch nicht akzeptieren, dass man offensichtlich nicht in der Lage ist, eine verlässliche und gesicherte Auswertung der notwendigen Schüler*innentests zustande zu bringen. In Sorge um die Gesundheit der Kolleg*innenschaft, aber auch im Interesse aller Schulpartner, fordere ich die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung dringendst auf, hier für funktionierende Abläufe zu sorgen. Unter diesen unprofessionellen Rahmenbedingungen können und werden die Pädagog*innen nicht bereit sein, ihren Dienst weiterhin zu versehen.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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Maßnahmen für den Schulbetrieb
ab 10. Jänner 2022

Erlass des BMBWF 2022-0.011.043 vom 7. Jänner 2022
In ganz Österreich findet weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 (Sicherheitsphase) statt.

Grundsätzliches
• Der Schulbetrieb, der Unterricht und, falls am Standort gegeben, die Betreuung finden normal auf Basis der jeweiligen Stundenpläne in Präsenz statt.

• Das bestehende Testsystem bleibt aufrecht. Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.

• Alle Schüler*innen werden zwei Mal pro Woche PCR getestet, zusätzlich dazu erfolgt einmal pro Woche ein Antigen-Schnelltest. Geimpfte Lehrkräfte und Verwaltungspersonal können zweimal pro Woche einen PCR durchführen.

• Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCRTests vorzulegen ist.

• In allen Klassen, in denen ein Covid-19-Infektionsfall (PCR-positiv) aufgetreten ist, werden aus Sicherheitsgründen an den folgenden fünf Schultagen Antigen-Schnelltests durchgeführt.

• Treten in einer Klasse zwei oder mehr Infektionsfälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (für fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler*innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests.

• Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schulleitung, Klassenvorstand oder Klassenlehrer/in) ist ausreichend.

• Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

Mund-Nasen-Schutz

• Für Schüler*innen in der Primarstufe und Sekundarstufe I gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen) zumindest MNS-Pflicht.

• Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen, mind. einmal stündlich während des Durchlüftens.

• Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen) FFP2-Masken-Pflicht. • KEINE Masken-Pflicht an der Schule im Freien: Aufgrund des bestehenden Testmanagements und der hohen Impfquote in Schulen (kontrolliertes Setting an Schulen) sind Schüler*innen in den Schulhöfen während der Pausen, aber auch bei Bewegung und Sport im Freien vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit. Wird die Maske abgenommen, sollte jedoch möglichst auf Abstand geachtet werden. Bei Gedränge im Schulhof wird ein freiwilliges Tragen der Maske empfohlen.

Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement und bei der Absonderung

• Es gibt keine Unterteilung der Kontaktpersonen mehr in Kategorie I und II. Man spricht nur mehr von Kontaktpersonen. KEINE Kontaktpersonen liegen vor:
− bei „geboosterten“ Personen (3 x geimpft) und 5- bis 11-jährigen Kindern, die zweimal geimpft sind,
− wenn beidseitig Schutzmaßnahmen angewendet worden sind – dies gilt auch für Schulklassen, in denen durchgehend Masken getragen werden. Der Zeitraum für die Absonderung wird auf 10 Tage verkürzt. Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test „freitesten“.

Pädagogik und Schulorganisation

Unterricht

• Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungsfeststellungen sollen auch weiterhin den Gegebenheiten angepasst werden und die pandemiebedingte Belastung der Kinder und Jugendlichen, die regional und schulstandortbezogen zum Teil sehr unterschiedlich ist, Berücksichtigung finden.

• Jene Klassen, die sich auf Grund bestätigter Corona-Fälle in Quarantäne bzw. im Distance Learning befinden, sollen nach Möglichkeit auf digitalem Wege lehrplanmäßigen Unterricht auf Basis der geltenden Stundenpläne absolvieren. Ist dieser Unterricht für die besagten Klassen auf digitalem Wege nicht möglich, so sind die Schüler*innen mit Jänner 2022 Arbeitspaketen auszustatten bzw. über jene Themen, die im Unterricht behandelt worden wären, zu informieren.


Leistungsfeststellungen
• Versäumte Schularbeiten sind dann nachzuholen, wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester (z. B. wegen Quarantäne) versäumt wurden. Schularbeiten sind nicht nachzuholen, sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist und mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe möglich ist.

Förderunterricht
• Zum Ausgleich von Lerndefiziten können weiterhin zusätzliche Unterrichtseinheiten in Form von Förderunterricht, Kleingruppenunterricht oder Teilungen in Gegenständen angeboten werden. Ein besonderer Fokus ist auf Übertritts- und Abschlussklassen zu legen.

Veranstaltungen und Kooperationen

• Elternsprechtage und Tage der offenen Tür sind nur in digitaler Form möglich.

• Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Das Blocken von Unterrichtsstunden zwecks Durchführung von disloziertem Unterricht (zum Beispiel: Eislaufen im Freien) ist möglich.

• Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien können nur mittels digitaler Kommunikation stattfinden.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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Resolution des SLÖ Oberösterreich
bei der Delegiertenversammlung am 1.12.2021

Die Covid-19 Pandemie zeigt belegbar auf, dass durch die in Österreich festgelegte Teilung der Zuständigkeiten für den Schulbereich in Ministerium/ Bund- Länder und Schulerhalter, einheitliche Strategien nicht stattfinden. Der SLÖ OÖ. hat immer wieder an die Regierungsverantwortlichen appelliert, endlich für ein funktionierendes Corona-Management mit Klarheit, Voraussicht und Planbarkeit zu sorgen. Der SLÖ fordert Bundesminister Faßmann auf, unverzüglich einen nationalen Schulgipfel mit Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Schulerhalter, der Eltern, der Lehrer*innen und der Schüler*innen, sowie des Finanzministeriums einzuberufen, um in gemeinsamer Zuständigkeit und Verantwortung nachhaltige Lösungen festzulegen.

Persönliche Sicherheit: Das Nationale Impfgremium hat bereits auf die Notwendigkeit einer raschen Booster-Impfung hingewiesen. Damit die Pädagoginnen und Pädagogen als Rückgrat der Bildung in unserem Land wirksam gegen das Coronavirus geschützt sind, braucht es rasche, zentral organisierte Impfangebote vor Ort mit therapiesicheren Impfstoffen.

Die Gesundheitsbehörden entscheiden regional unterschiedlich, zum Teil müssen die Schulen selbst die Eltern informieren. Genaue Aussagen dazu lassen die Gesundheits- und Bildungsreferent*innen vermissen. Diese Nicht-Information sorgt für Unsicherheit. Viele fühlen sich im Stich gelassen und wagen gar nicht mehr nachzufragen. Das zerstört Vertrauen und schadet im Kampf gegen die Pandemie.
Der SLÖ OÖ. fordert ein korrektes und unverzügliches Contact Tracing. Die Behörde hat die Eltern umgehend zu informieren, Schulen unterstützen, sind aber keinesfalls Handlanger eines unkoordinierten Krisenstabes.

Personal: Dem akuten Lehrer*innenmangel ist mit oberster Priorität zu begegnen. Bestehende Studiengesetze der Lehrer*innenausbildung sind einer unverzüglichen Korrektur zu unterziehen. Die Bildungsdirektionen sind aufgefordert, vakante Planstellen umgehend zu besetzen.

Mit Hochdruck muss zusätzliches Personal für administrative Tätigkeiten eingestellt, dafür Räume und technisches Equipment bereitgestellt werden. Diese Zusatzkräfte haben jedenfalls auch die Corona-Logistik zu übernehmen.

Pädagogik: Das Ministerium hat einen Bildungskonvent einzurichten, der langfristige Strategien entwickelt und umsetzt, damit auch durch die Pandemie bedingte Versäumnisse aufgeholt werden können.

Lockdowns, Absenzen durch Quarantäne und deren psychologische Belastung bringen enorme Herausforderungen für Kinder und Jugendliche. Der Bildungskonvent ist auch mit der Aufgabe zu betrauen, wie sichergestellt werden kann, dass Schüler*innen erfolgreiche Bildungsabschlüsse erreichen. Die Einführung und Umsetzung von Qualitätsmaßnahmen für Schulen ist im Bildungskonvent festzuschreiben. Eine Direktive für Schulen, die auf wahlabhängiger, parteipolitischer Bühne basiert, ist jedenfalls entbehrlich.

Administrative Unterstützung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit enormem Engagement führten und führen unsere Direktor*innen die Schulen hervorragend durch diese schwierige Zeit der Pandemie.

War die Arbeit schon bislang von zu viel Bürokratie, immer mehr Verantwortung, immer mehr Administration und immer weniger Zeit für die Kernaufgabe Pädagogik geprägt, müssen fortan auch die COVID-Maßnahmen vollzogen werden – und ein Ende ist vorerst nicht in Sicht.

„Für jeden Pflichtschulstandort eine administrative Unterstützung“ lautete daher unsere Forderung – auf die mancherorts bereits dankenswerter Weise reagiert wurde.

Dennoch fehlen an vielen Schulstandorten noch immer administrative Hilfen.
So lautet unsere Forderung auch weiterhin:

  • Für jeden Pflichtschulstandort eine administrative Unterstützung!
  • Darüber hinaus muss der Bestand dieser Dienstposten auch langfristig gesichert sein!

Durch dieses Freispielen der Schulleiterinnen in der Verwaltung kann gewährleistet werden, dass die Pädagogik wieder den ihr zustehenden Stellenwert bekommen kann!

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
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Sonderinfo

Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor!
Liebe Kollegin! Lieber Kollege!

Das Covid-Krisenmanagement des BMBWF in den letzten 20 Monaten stellte unsere Schulen durch praxisferne und widersprüchliche Informationen, die stets als erstes über die Medien gespielt worden sind, immer wieder vor große Herausforderungen. Trotzdem haben die Schulleiter*innen und Lehrer*innen mit hohem Engagement und professioneller Umsicht Eltern und Schüler*innen hervorragend durch diese schwierige Zeit geführt.

Unklare Verordnung!

Mit der neuen Verordnung, die ab 22. 11. 2021 den Schulalltag zu regeln vorgibt, lässt die Regierung alle Schulpartner allein. Wer seine Hoffnung auf Klarheit durch den Erlass gesetzt hat, wurde enttäuscht. Bundesminister Faßmann hat die Entscheidungsverantwortung auf die Eltern abgeschoben und den Schulen Mehrarbeit in den Raum gestellt.

Jetzt gilt es mit rechtlicher Expertise, das Ministerium beim Wort zu nehmen.

Der Erlass vom 19. November schreibt uns im Grundsatz nur stundenplanmäßigen Präsenzunterricht vor und verneint flächendeckendes „Distance Learning“. Der Sinn dieser Maßnahme, die keineswegs einen Beitrag zu den notwendigen Kontaktreduktionen in einem „Lockdown“ darstellt, erschließt sich uns nicht. Einen epidemiologischen Zweck würde das Offenhalten der Schulen möglicherweise dann erfüllen, wenn durch dreimaliges PCR-Testen pro Woche und durch konsequentere Quarantänemaßnahmen, wie sie Univ.-Prof. Wagner von der Med-Uni Wien fordert, Infektionsketten rascher durchbrochen werden würden. Ein verstärkter Einsatz von Masken für alle in Schulen, die in Risikogebieten wie OÖ liegen, müsste durch eine höhere Maskenpausen-Frequenz, Bewegung im Freien, ergänzt werden.

Unsere Jahresnorm § 43 LDG sieht nicht vor, dass mit einer Jahreswochenstunde des Bereichs 1 zwei Lerngruppen gleichzeitig zu unterrichten bzw. zu betreuen sind.

Distance Learning“, das als ortsungebundener Unterricht seine Definition im § 82m SchUG erfährt, wird im vorliegenden Erlass nicht angesprochen. Für das Ermöglichen eines „virtuellen Zuschauens“ am Präsenzunterricht gibt es keine gesetzliche Grundlage. Somit ist der Präsenzunterricht der Regelfall, der nur durch ein entschuldigtes Fernbleiben aller Schülerinnen durch eine Ersatzleistung abgelöst werden würde.

Wie ist nun aber mit den Erlassvorgaben in punkto „Lernpakete“ umzugehen?

„Jene Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind mit Lern- und Übungsaufgaben auszustatten. Die Schüler*innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selber verantwortlich.“

Wann und in welcher Quantität diese Lern- und Übungsaufgaben zu übergeben sind, ist im Erlass nicht geregelt. Dies obliegt der Schulautonomie. Um den Vorgaben des Lockdowns (siehe 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung) zu entsprechen, wird ein durch die Schulleitung vorgegebenes Zeitfenster an einem Wochentag sicherlich ausreichen, an dem zum Beispiel über die Wochenplanung informiert wird und die Arbeitsblätter des Präsenzunterrichts zur Verfügung gestellt werden. Das Ministerium überantwortet die Erarbeitung der Aufgaben grundsätzlich den Schüler*innen, und Grundsätzen ist zu entsprechen.

„Falls machbar, sollen an den einzelnen Standorten Möglichkeiten geschaffen werden, dass jene Schülerinnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, Fragen zu den Lern- und Übungspaketen an die jeweils zuständigen Pädagoginnen richten können.“

Die Machbarkeit wird sich am Personalstand orientieren. In Schularten und Fächern, in denen eine Lehrperson allein unterrichtet, wird dies ebenso nicht zu leisten sein wie an Standorten, die durch Krankenstände und Impfdurchbrüche personell ausgedünnt sind.

Wir als Ihre Interessenvertretung haben darauf zu achten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden gesetzlichen Normen eingehalten und durchgeführt werden. Auch die Schule kann in einer Pandemie einem Wunschkonzert von Politik und Gesellschaft nicht Folge leisten. Aufgrund der Tatsache, dass wir als „Zweigstellen der Gesundheitsbehörde“ agieren, leisten wir unseren Pandemie-Beitrag. Für die sich aus dem politischen Missmanagement dieser Regierung ergebenden Defizite sind Leiterinnen und Lehrer*innen nicht verantwortlich.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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