
Einladung zur AK-Veranstaltung
Das Beste ist für alle möglich!
Ein Chancen-Index für das österreichische Schulsystem
In Österreich hängt der Bildungserfolg von Kindern nach wie vor in hohem Maße von Bildungsgrad, Einkommen und sozialem Status der Eltern ab. Denn das Schulsystem schafft es zu wenig, Unterschiede, die aus der sozialen Herkunft rühren, auszugleichen.
Die AK hat daher den Chancen-Index entwickelt, der die finanziellen Bedarfe der Schulen abschätzt und die Mittel gerecht verteilen soll. Schulen mit großem Förderbedarf sollen mehr Geld bekommen, um strukturelle Ungleichheiten ausgleichen zu können.
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir diesen Chancen-Index näher beleuchten, diskutieren und weitere konkrete Lösungsvorschläge für die Herausforderungen in unserem Schulsystem entwickeln. Daher laden wir Sie herzlich zur Veranstaltung „Das Beste ist für alle möglich – Ein Chancen-Index für das österreichische Schulsystem“ am Dienstag, 4. Juni 2019, von 14 bis 17 Uhr in der Arbeiterkammer Linz ein. Wir freuen uns auf
Ihr Kommen und eine spannende Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann Kalliauer (AK-Präsident) und Dr. Josef Moser, MBA (AK-Direktor)
Die Teilnahme ist kostenlos und wird von der PH OÖ als Fortbildung angerechnet.
Zeit für Richtungswechsel – Schulentwicklung
Unser Bildungssystem steuert mit Deutschförderklassen, verringerten Ressourcen, immer höherer Belastung für Schulleiterinnen und LehrerInnen, Abschaffung des Chancenindexes, vermehrten Testungen und alleingelassenen LehrerInnen in eine gefährliche Richtung. In den kommenden Wochen werden wir mit einer Montagsinfo auf mögliche Auswege aufmerksam machen!

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
Umfrage Schulleiter/innen
Liebe Schulleiterin, lieber Schulleiter!
Vor den Osterferien haben wir eine Umfrage an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Pflichtschulen in ganz Österreich ausgeschickt. Wir wollen uns aufgrund Ihrer Rückmeldungen in der Personalvertretung und Gewerkschaft vermehrt für Ihre Anliegen einsetzen. Denn durch die vielen neuen schulgesetzlichen Neuerungen in diesem und auch den kommenden Schuljahren steigt Ihre Verantwortung und neue Herausforderungen werden auf Sie zukommen.
Der für uns unerwartet hohe Rücklauf von 25% in Oberösterreich zeigt, dass es höchste Zeit war, SIE zu Wort kommen zu lassen und IHNEN die Möglichkeit zu geben, Ihre Stimme zu erheben. Auf vielen Rückmeldungen wurde auch die Möglichkeit genutzt, drängende Probleme und ungeklärte Fragen zu notieren, für manche reichte der Platz einer DIN-A4 Seite gar nicht aus.
Wir sind zurzeit dabei, eine Auswertung sowohl landes- als auch bundesweit vorzunehmen. In den kommenden Tagen wird die Auswertung veröffentlicht werden!
Ich darf mich bei Ihnen allen herzlich für Ihre Bemühungen bedanken!
Sie helfen uns damit, Ihre berechtigten Anliegen zu dokumentieren und in Ihrem Interesse tätig zu werden. DANKE
Ihr Franz Bicek

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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Mittwochsinfo: Vergütung von Schulveranstaltungen
Erlässe und Homepage-Seiten sind bei der Angabe von Eurobeträgen leider
nicht immer aktuell. Die einzige Quelle ist die Reisegebührenverordnung.
Die nachfolgenden Zahlen sind dieser Verordnung entnommen.
a) von Veranstaltungen bis zu einem Tag:
Exkursionen/Berufspraktische Tage (5 bis 8 Stunden) –> € 6,86
Exkursionen/Berufspraktische Tage (8 bis 12 Stunden) –> € 13,33
Exkursionen/Berufspraktische Tage (12 bis 24 Stunden) –> € 20,06
Wandertage und Sporttage (mehr als 5 und bis zu 8 Stunden) –> € 11,22
Wandertage und Sporttage (mehr als 8 und bis zu 12 Stunden) –> € 23,10
Bei Veranstaltungen bis zu 5 Stunden kann keine Vergütung verrechnet
werden. Bei bis zu fünfstündigen Veranstaltungen sind Fahrtkosten und
Eintrittsgebühren zu verrechnen.
b) von mehrtägigen Schulveranstaltungen
Berufspraktische Woche, Projektwoche/Tag –> € 25,34
Sommersportwoche/Tag –> € 27,72
Wintersportwoche/Tag –> € 31,94
Zuzüglich werden die Fahrtkosten, Eintrittsgelder und die
Nächtigungsgebühren vergütet – Originalbelege mitschicken (Kopien
aufheben)! Die Vergütungsbestimmungen gelten für alle LehrerInnen sowie sonstige Begleitpersonen (z.B. Erziehungsberechtigte).
Der/Die LeiterIn einer zumindest viertägigen Schulveranstaltung erhält eine Abgeltung in der Höhe von € 185.- (pd-Schema: € 201,80,-)
Jede/r LehrerIn hat Anspruch auf die zusätzliche Abgeltung für
Schulveranstaltungen nach Gehaltsgesetz § 63a – bei mindestens 2tägiger
Schulveranstaltung mit Nächtigung für die pädagogisch – inhaltliche
Betreuung einer SchülerInnengruppe: € 36,90 pro Tag (pd-Schema: € 41,-)
LehrerInnen, die an einer mehrtägigen Schulveranstaltung vertretungsweise teilnehmen, erhalten Mehrdienstleistungen gemäß § 50, Abs.7 LDG vergütet.
Die Mehrdienstleistungen ergeben sich aus der Differenz von zehn
anrechenbaren Stunden pro Tag und den entfallenden Stunden aus den
Bereichen 1 und 2 der Jahresnorm für den Zeitraum der Schulveranstaltung.

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
Zeit für Richtungswechsel – Schulleiter/innen
Unser Bildungssystem steuert mit Deutschförderklassen, verringerten Ressourcen, immer höherer Belastung für Schulleiterinnen und LehrerInnen, Abschaffung des Chancenindexes, vermehrten Testungen und alleingelassenen LehrerInnen in eine gefährliche Richtung. In den kommenden Wochen werden wir mit einer Montagsinfo auf mögliche Auswege aufmerksam machen!

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
Zeit für Richtungswechsel – Testungen
Unser Bildungssystem steuert mit Deutschförderklassen, verringerten Ressourcen, immer höherer Belastung für Schulleiterinnen und LehrerInnen, Abschaffung des Chancenindexes, vermehrten Testungen und alleingelassenen LehrerInnen in eine gefährliche Richtung. In den kommenden Wochen werden wir mit einer Montagsinfo auf mögliche Auswege aufmerksam machen!

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
Zeit für Richtungswechsel Chancenindex
Unser Bildungssystem steuert mit Deutschförderklassen, verringerten Ressourcen, immer höherer Belastung für Schulleiterinnen und LehrerInnen, Abschaffung des Chancenindexes, vermehrten Testungen und alleingelassenen LehrerInnen in eine gefährliche Richtung. In den kommenden Wochen werden wir mit einer Montagsinfo auf mögliche Auswege aufmerksam machen!

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
Mittwochsinfo: Fernbleiben vom Unterricht
- Die Schüler/innen haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den unverbindlichen Lehrgegenständen, für die sie zu Beginn des Schuljahres angemeldet wurden, regelmäßig teilzunehmen und sich an den verpflichtend vorgeschriebenen sonstigen Schulveranstaltungen zu beteiligen.
- Ein Fernbleiben von der Schule ist während der Schulzeit nur im Falle gerechtfertigter Verhinderung der Schülerin/des Schülers zulässig.
- Als Rechtfertigungsgründe für die Verhinderung gelten insbesondere:
-Erkrankung der Schülerin/des Schülers, mit der Gefahr der Übertragung verbundene Erkrankungen von Hausangehörigen,
-Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe der Schülerin/des Schülers bedürfen,
-außergewöhnliche Ereignisse im Leben der Schülerin/des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen der Schülerin/des Schülers,
-Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit der Schülerin/des Schülers dadurch gefährdet ist. - Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes haben die/den Klassenlehrer/in (Klassenvorstand) oder die/den Schulleiter/in von jeder Verhinderung der Schülerin/des Schülers ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen der Schulleiterin/des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich und bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit allenfalls unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu erfolgen.
- Im Übrigen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass für einzelne Stunden bis zu einem Tag die/der Klassenlehrer/in (Klassenvorstand) und für mehrere Tage bis zu einer Woche die Schulleiterin/der Schulleiter erteilen. Die Entscheidung der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers (Klassenvorstandes) bzw. der Schulleiterin/des Schulleiters ist durch Widerspruch nicht anfechtbar. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die zuständige Schulbehörde zuständig.
- Das Fernbleiben vom Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen ist nur zulässig:
a) bei gerechtfertigter Verhinderung (siehe oben)
b) bei Erlaubnis zum Fernbleiben, die aus vertretbaren Gründen von der/vom Schulleiter/in oder Leiter/in des Betreuungsteiles zu erteilen ist, und
c) auf Verlangen der Erziehungsberechtigten, wenn es sich um Randstunden handelt, die Freizeiteinheiten sind.

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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Mittwochsinfo Amtshaftung
Was genau bedeutet „Amtshaftung“?
Der Bund, die Länder und die Gemeinden haften nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben. Dem Geschädigten haftet das Organ (in unserem Fall: die Lehrperson) nicht. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.
Es kann daher kein Schadenersatz von Lehrern/Lehrerinnen durch die Geschädigten (z.B. Eltern) verlangt werden.
Schadenersatzansprüche sind daher grundsätzlich abzuwehren und von den Geschädigten an die Republik Österreich zu richten.
Ein Rückersatz von der Lehrerin/vom Lehrer kann durch den Dienstgeber grundsätzlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden.
Die Sozialversicherung (AUVA) haftet im Rahmen der SchülerInnenunfallversicherung.

Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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