MiInfo: Die vergessenen Kinder

SLÖ fordert Chancengerechtigkeit für SchülerInnen der Deutschförderklassen.

Während das Bildungsministerium den MaturantInnen die mündlichen Prüfungen erlassen und Schularbeiten für alle SchülerInnen gestrichen hat, müssen die Kinder von Deutschförderklassen zum alles entscheidenden MIKA-D-Test noch in diesem Schuljahr antreten.

Während für alle Regelklassenkinder der Grundsatz, dass zuletzt erbrachten Leistungen das größere Gewicht zuzumessen ist, in CoronaZeiten außer Kraft gesetzt worden ist, werden bei Kindern aus Deutschförderklassen Inhalte abgeprüft, die sie unter Umständen gar nicht lernen konnten.

Während die Schulkonferenz Regelschulkindern mit mehreren Nicht genügend ein Aufsteigen ermöglichen kann, dürfen die PädagogInnen den Kindern aus Deutschförderklassen keine zusätzliche Chance geben.

Hat das Unterrichtsministerium auf diese Kinder vergessen? Gibt es für diese Kinder keine ministerielle „Milde“ in der Beurteilung?

Der SLÖ fordert, dass diese Kinder auch das kommende Schuljahr zum Lernen nützen dürfen!

Der SLÖ fordert, dass sie wegen der Corona-Pause keinen Schuljahresverlust erleiden!

Der SLÖ fordert, dass ihnen die MIKA-D-Testung bis 30. November gestundet wird, vergleichbar mit dem Regelwerk zu den Nachtragsprüfungen (§ 21, Abs. 9f LBVO).

Minister Faßmann hat dafür eine Verordnungsermächtigung des Parlaments. Er hat vergessen diese auch für die Kinder in den Deutschförderklassen und Deutschfördergruppen anzuwenden.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Mi-Info: Schulstornofonds

Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege!
Liebe Frau Direktorin! Lieber Herr Direktor!

7000 Schulveranstaltungen, Sprachkurse und Projektwochen wurden
abgesagt. Ein mit 13 Millionen dotierter Stornofonds ersetzt die Kosten für abgesagte Schulveranstaltungen zu 100 Prozent. Der ÖAD (Österreichische Austauschdienst-Gesellschaft) wickelt die Stornokosten ab. Schulen können sich seit 20. April 2020 an den ÖAD wenden.

Sie finden alle Informationen über den Schulstornofonds unter
https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Schulstornofonds:

  • Der Schulstornofonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG.
  • Ersatzfähig sind Kosten für Beiträge an mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 SchuVV, die vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden.
  • Kostenersatzfähig sind abgesagte Schulveranstaltungen im Zeitraum von 11. März 2020 bis September 2020 (Schuljahresende je nach Bundesland).
  • Es sind bereits Kosten gegenüber dem den Vertragspartner/n angefallen (Entgelt, Entschädigungsbetrag, Storno).
  • Es kann weder eine einvernehmliche Einigung mit dem Vertragspartner (Hotel, Reisebüro etc.) noch eine Verschiebung der Schulveranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt erreicht werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind ab 27. April 2020 12:00 Uhr Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen, landwirtschaftliche Fachschulen des Bundes und die Forstschule. Schulen treten als Sammelantragsteller für die Erziehungsberechtigten auf und reichen einen Antrag für alle stornierten mehrtägigen Veranstaltungen ein.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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Mi-Info: Offene Fragen zur Betreuung

Liebe Kollegin! Lieber Kollege!
Liebe Frau Direktorin! Lieber Herr Direktor!

Die Ostertage 2020 werden uns alle in Erinnerung bleiben, denn durch die
Einschränkungen des sozialen Lebens aufgrund der Coronakrise war diesmal alles anders.
Ich hoffe, dass Sie die freien Tage den Umständen entsprechend genießen konnten und etwas Erholung gefunden haben.
Von der Regierung wurde verlautbart, dass die derzeitige eingeschränkte
Unterrichtssituation mit Fernbetrieb zumindest bis Ende April weitergeführt wird. Ob, wann und in welcher Form die Schulen geöffnet werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Selbstverständlich betreuen wir in dieser Krisenzeit alle Kinder, für die es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.
Priorität muss aber die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben.
Es gab eine Information aus dem BMBWF unter welchen Schutzmaßnahmen die Abhaltung der schriftlichen Matura möglich sein wird.
Wie der Ablauf der Betreuung an den Pflichtschulen funktioniert, wurde hingegen nicht geklärt. Wir haben in den letzten drei Wochen in den Pflichtschulen ohne Schutzmasken und ohne Desinfektionsmittel gearbeitet. Das ist nicht länger tragbar.
Fragen über Fragen:

  • Gibt es eine Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken (MundNasenschutz) für die Schülerinnen und Lehrerinnen? Wenn ja, wer versorgt die Schulen mit den notwendigen Masken?
  • Wenn nein, weshalb gelten in öffentlichen Verkehrsmitteln strengere Gesundheits-Richtlinien, als in einer Schulklasse?
  • Wie viele Kinder dürfen in einer Klasse unterrichtet werden?
  • Können Lehrerinnen in irgendeiner Form zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich Schülerinnen gegenseitig anstecken?
  • Werden Kolleginnen, die aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören bzw. älter als 60 Jahre sind, auch weiterhin im Bereich des Distance – Learning arbeiten können?
  • Wie werden Lehrerinnen, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben, eingesetzt?
  • Welche Richtlinien für Desinfektionsmaßnahmen an den Schulen gibt es?

Diese Fragen beschäftigen unsere Kolleginnen. Darauf braucht es Antworten.
Die großen Herausforderungen der letzten Wochen wurde mit großer Flexibilität und hoher Professionalität von uns allen bewältigt. Es ist noch ein langer Weg durch diese Krise. Zur Bewältigung braucht man Herz, Zusammenhalt und Solidarität. Wir Pädagoginnen haben diese Haltungen.

Bleiben Sie gesund!

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Mittwochsinfo

Informationen zu Schulveranstaltungen
Mehrkosten, bedingt durch die Coronakrise

Stand 01.04.2020
Schulveranstaltungen

  • Durch die Absage einer Schulveranstaltung bzw. schulbezogenen Veranstaltung entstandene Mehrkosten einer Lehrperson werden vom Dienstgeber übernommen; die Geltendmachung erfolgt mittels Dienstreiseabrechnung.
  • Familien werden keine Kosten aus abgesagten Schulreisen und Schulveranstaltungen entstehen. Dazu wird es eine entsprechende legistische Regelung geben. Damit ist sichergestellt, dass den Eltern alle Kosten, die aus nicht durchgeführten Reisen, Veranstaltungen und Projektwochen entstehen, ersetzt werden.

Sonstige Mehrkosten – Tipp:
Machen Sie eine Aufstellung Ihrer berufsbedingten Mehrkosten ab dem 15.3. für die Arbeitnehmerveranlagung 2020, wie für Apps, Datenvolumen, Telefonmehrkosten, Schulbuchverlage, etc.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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Mittwochsinfo – Schulveranstaltungen in Zeiten von Corona

Informationen zu Schulveranstaltungen, Stand 19.03.2020

Dürfen Schulveranstaltungen noch stattfinden?

BMBWF: Aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes sind Schulveranstaltungen nicht mehr möglich.

Benötigt es einen gesonderten schulpartnerschaftlichen Beschluss zur Absage von Schulveranstaltungen?

BMBWF: Aufgrund der Untersagung von sämtlichen Schulveranstaltungen durch das BMBWF benötigt es keinen gesonderten zusätzlichen Beschluss im jeweiligen schulpartnerschaftlichen Gremium.

Wenn nun bei der Absage einer Schulveranstaltung Stornokosten von Veranstaltern in Rechnung gestellt werden, ist zwischen denen für die Eltern und denen für Lehrerinnen zu unterscheiden.

Wer übernimmt allfällige Stornokosten ?

BMBWF: Sofern für den Zielort der jeweiligen Veranstaltung eine Reisewarnung (*) besteht, gilt dies für zeitnahe Reisen als Grund für einen kostenlosen Rücktritt von der Reise. Liegt eine solche Reisewarnung hingegen nicht vor, richten sich die allfälligen Kosten einer Stornierung nach den der Reise zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Aktuelle Reisewarnung sind auf der Website des BMEIA ersichtlich.

(*) aktuell z.B. Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweiz, Spanien

Durch die Absage einer Schulveranstaltung bzw. schulbezogenen Veranstaltung entstandene Mehrkosten einer Lehrperson werden vom Dienstgeber übernommen; die Geltendmachung erfolgt mittels Dienstreiseabrechnung.

=> Lehrerinnen rechnen ihre Unkosten laut BMBWF über die Reiseabrechnung ab.

Fallen bei der Stornierung von Schulveranstaltungen in Bundesschullandheimen Stornokosten an?

Nein, aufgrund der speziellen Situation werden Schulen, die eine Stornierung einer Veranstaltung in einem Bundesschullandheim vornehmen, keine Stornokosten verrechnet.

Wie gehe ich vor, um die Schulveranstaltung abzusagen?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Quartierbetreiber auf und erfragen Sie, ob durch eine zeitnahe Stornierung die Möglichkeit besteht, dass keine Kosten anfallen.

=> Empfehlung: Schulveranstaltungen möglichst rasch stornieren, um durch zeitnahe Stornierung mögliche Stornokosten zu vermeiden!

Stornokosten der Schülerinnen

Diese haben die Erziehungsberechtigten zu tragen. Ein dementsprechendes Schreiben der Veranstalter zu gegebenenfalls verrechneten Stornokosten erhalten die Eltern von uns Lehrer*innen in Kopie.

Wir können den Eltern den Rat geben, dass sie sich Ihren Schaden über die Amtshaftung begleichen lassen. Dazu haben die Eltern in einem Aufforderungsschreiben den erlittenen Schaden zu beschreiben, zu belegen und um Schadenersatz zu ersuchen.

Eltern verwenden den eigenen Briefkopf und setzen darunter:

Finanzprokuratur
Singerstraße 17-19
1011 Wien

Betreff: Aufforderungsschreiben gemäß AHG in Bezug auf Stornokosten wegen von BMBWF angeordneter Absage einer Schulveranstaltung an der Schule {Schuladresse}

Sehr geehrte Damen und Herren!
.....................

Was kann ich anstelle einer abgesagten Projektwoche durchführen, sobald der Schulbetrieb wieder läuft?

Hier bieten sich anstelle der Projektwoche einzelne Projekttage (z.B. bis 16 Uhr) ohne auswärtige Nächtigung an: Wandertage, Exkursionen, Sporttage, Wientage, etc.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
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Praxisorientierte Handlungsanleitung für unsere Pflichtschulen in der Coronakrise

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Sie sind seit Tagen in der Schulklasse, in der Schulleitung oder in der Schulverwaltung in einer Ausnahmesituation. Viele von Ihnen haben bereits durch Krisenmanagement und Obsorge für Ihre Mitmenschen Hervorragendes geleistet. Dankeschön.

Unsere Kritik am Dienstgeber wegen fehlender Durchführungsbestimmungen ist bereits Geschichte, da das BMBWF mit all seinen Sektionen seit Freitag auch mit den Schulen kommuniziert. Seit dem 13. März langen immer wieder Erlässe und erläuternde Mitteilungen des Minoritenplatzes an den Schulen ein. Danke.

Damit Ihnen der Überblick erleichtert werden kann, hat ein Redaktionsteam der APS-FSG in den letzten beiden Tagen rund um die Uhr diese vorliegende Broschüre erarbeitet. Unser Anliegen ist, dass Sie damit in dieser erstmaligen Krise auch für Ihre Schule Rechtssicherheit und persönliche Beratung erfahren.

Mit kollegialen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie

MMag. Dr. Thomas Bulant,
FSG-Vorsitzender in der Gewerkschaft
der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer

Sonderinfo COVID-19

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Unser Gesundheitssystem gehört zu den besten dieser Welt. Voll leistungsfähig kann es aber nur bleiben, wenn sich der „Coronavirus“ nicht unkontrolliert und rasant in unserem Land ausbreitet. Daher rufen die Verantwortlichen in Bund und Land alle auf die sozialen Kontakte zu minimieren.

Nun sind nun die Vorsichtsmaßnahmen auch im österreichischen Bildungssystem angekommen. 12- bis 30-jährige Jugendliche gehören zwar nicht zu der am meisten gefährdeten Altersgruppe, sind aber aufgrund der sozialen Kontaktfreudigkeit ganz intensive Überträger des Krankheitserregers. Aus diesem Grund wurde die Schließung des Lehrbetriebs an Universitäten und Fachhochschulen bereits bekannt gegeben. Nun steht die etappenweise Schließung der Schulen bevor. Die Verantwortlichen müssen gleichzeitig die Kollateralschäden durch abrupte Schulschließungen, die sich durch neue Beaufsichtigungssituationen ergeben könnten, möglichst verhindern.

Wir stellen vier Forderungen an das BMBWF, damit der Krisenplan auch an den Standorten professionell unterstützt werden kann:

1) Wieder einmal wird die Organisationszentrale jeder Schule deren Leitung sein. Unsere Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen dafür Zeit und Energie! Daher fordern wir die Einstellung aller laufenden Evaluation und Dokumentationen. Arbeitsaufwändige Verfahren wie die MIKA-D-Testungen sind auszusetzen! Schulleiter/innen brauchen für die Organisation der Schulschließung und der eventuellen Betreuung umfassende Unterstützung!

2) Das BMBWF hat zu garantieren, dass es aufgrund von Schulschließungen zu keinen dienst- und besoldungsrechtlichen Nachteilen für die Kolleginnen und Kollegen kommt!

3) Wenn das BMBWF die Absage von jedweder Schulveranstaltung anordnet, muss es auch Klarheit schaffen, wie mit allfälligen Stornokosten ohne Nachteil für die Schulen und Eltern, die eventuell zusätzlich auch in ihrem Verdienst betroffen sein können, verfahren werden wird.

4) Das BMBWF hat bei Schulschließungen zu beachten, dass auch viele Lehrerinnen und Lehrer Eltern sind und somit Betreuungsprobleme der eigenen Kinder bekommen werden!

Gemeinsam werden diese Herausforderungen für unsere Schulen bewältigt werden können. Unsere Unterstützung ist Ihnen sicher.
Mit kollegialen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
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Mittwochsinfo Familienbonus Plus

Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die zu bezahlende Lohnsteuer/Einkommensteuer reduziert und den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2019 ersetzt. Er ist ein monatlicher Absetzbetrag und kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden.

Anspruchsvoraussetzung
ist der Bezug der Familienbeihilfe und steht mit folgenden Beträgen pro Kind zu:
–> max. 1 500 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahre (monatlich höchstens 125 €)
–> max. 500,16 € pro Jahr für jedes Kind über 18 Jahre in Ausbildung (monatlich höchstens 41,68 €)

Sie haben die 2 Möglichkeiten den Familienbonus geltend zu machen:
— 1. Möglichkeit: — Antrag beim Arbeitgeber mit Formular E 30
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf und eine Kopie des Bezuges der Familienbeihilfe an die Personalverrechnung (per Post oder als E-Mail unter )
— 2. Möglichkeit: — Arbeitnehmer*innenveranlagung
>> mittels Beilage L 1k (Homepage BMF), wenn sich die familiären Verhältnisse im Vorjahr nicht geändert haben
>> mittels Beilage L1k-bF, wenn eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus notwendig ist (zB Trennung, Änderung des Wohnsitzstaates des Kindes, …)

WICHTIG:
Bei Abgabe einer Arbeitnehmerinnenveranlagung ist der Familienbonus Plus – auch wenn Sie ihn bereits über die Gehaltsabrechnung beantragt haben – nochmals zu beantragen. Tun Sie dies nicht, droht eine Rückzahlung an das Finanzamt!

Aufteilungsmöglichkeiten
>> Partnerschaft: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €)
>> Getrennt lebend: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €)
90:10 (nur für Kinder unter 10 Jahre), wenn eine Person überwiegend für die Kinderbetreuungskosten (mind. 1 000 € aufkommt) => befristet bis 2021

Kindermehrbetrag
Personen, die Anspruch auf den Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag haben und kaum bzw. gar keine Lohn-/bzw. Einkommensteuer zahlen, erhalten statt dem Familienbonus einen Kindermehrbetrag pro Kind bis zu 250 €.

Franz Bicek 
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546 
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Dienstzulage für Jahresnorm-Lehrer*innen (1)

gemäß § 59 b (1a) GehG in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache an NMS und MS

Lehrpersonen der Verwendungsgruppen L 2a oder l 2a erhalten an den oben genannten Schulen für die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache eine Dienstzulage, wenn sie im vollem oder überwiegendem Ausmaß der dafür in der Stundentafel verordneten Lehrplans vorgesehenen Anzahl unterrichten.

Die Dienstzulage beträgt für

Pragmatische Lehrerinnen Vertragliche_IL Lehrerinnen Vertragliche_IIL Lehrerinnen
68,40 € monatlich 71,80 € monatlich 818,00 € jährlich wenn sie einen dieser Gegenstände in einer Klasse/Schülerinnengruppe unterrichten.
86,10 € monatlich 90,40 € monatlich 1022,10 € jährlich wenn sie denselben Gegenstand in mehreren Klassen/Schülerinnengruppe oder mehrere dieser Gegenstände in einer Klasse/Schülerinnengruppe oder in mehreren Klassen/Schülerinnengruppen unterrichten.
§ 59b (1a) GehG § 90e (2) VBG § 90q (1a) VBG

Bitte kontrollieren Sie diesbezüglich Ihren Gehaltszettel. Sie können sich bei Fragen jederzeit an uns wenden.

Lehrerinnen im pädagogischen Dienst erhalten diese Zulage nicht, da der zusätzliche Differenzierungsaufwand durch die Fächervergütung im § 22 LVG abgegolten wird.

______________________________________________________________________________________________ (1) pragmatisierte Lehrerinnen und Vertragslehrer*innen mit der Verwendungsgr. L 2a/l 2a